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Menschengerichtshof entscheidet zu Impfpflicht

Impfpflicht ist durch Corona und Masern in aller Munde. Nun hat ein EU-Gericht zur tschechischen Klage entschieden. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Von Anja Beutler
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Impfen auf Zwang? Dazu hat sich der Europäische Menschengerichtshof jetzt eingelassen.
Impfen auf Zwang? Dazu hat sich der Europäische Menschengerichtshof jetzt eingelassen. © dpa/Jens Büttner

In Deutschland ist sie noch heiß umstritten - in Tschechien gilt sie: die staatlich verordnete Impfpflicht gegen neun Kinderkrankheiten, darunter Mumps, Masern und Röteln. Das wird auch vorerst so bleiben und vielleicht auch über Tschechiens Grenzen hinaus Folgen haben, sagt der Zittauer Hochschulprofessor Erik Hahn. Denn mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ganz klar deutlich gemacht: "Die Impfpflicht in Tschechien ist kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention", sagt Hahn, der die Professur für Medizinrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz innehat. Genau das hatten die Eltern in Tschechien vorgebracht. Für Erik Hahn ist das ein Urteil, das auch mit Blick auf die Diskussion um eine Corona-Impfpflicht Signalwirkung haben könnte.

Doch wie immer kommt es auf die Details an, betont Hahn. Deshalb ist die noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige deutsche Masern-Impf-Debatte mit diesem Urteil noch längst nicht entschieden.

Worum ging es in Tschechien also? In sechs Fällen hatten sich Eltern dagegen gewehrt, ihren Kindern die sechs Routine-Impfungen verabreichen zu lassen, die zum Besuch einer Kita nötig sind. Wer seine Kinder nicht impfen lässt, riskiert in Tschechien zudem eine Geldbuße. Eine Durchsetzung der Impfung mit Zwang ist allerdings nicht vorgesehen. „Wäre das der Fall gewesen, hätte der Gerichtshof Tschechien vermutlich keinen so weiten Beurteilungsspielraum gelassen.“

Professor Erik Hahn ist Professur für Zivilrecht, Medizinrecht, Wirtschafts- und Immobilienrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz.
Professor Erik Hahn ist Professur für Zivilrecht, Medizinrecht, Wirtschafts- und Immobilienrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz. © Anna Hantschke

Der Gerichtshof befand nun, dass die tschechische Impfpflicht zwar ein Eingriff in das Privatleben - die Regelung aber insgesamt angemessen sei. "Es geht hier um die Idee des Herdenschutzes", erklärt Erik Hahn - ein Begriff, der auch bei Corona oft genutzt wird. "Da Kinder gegen manche Krankheiten erst ab einem bestimmten Alter geimpft werden können, soll durch das Impfen der anderen, älteren Kinder ein Schutz für die noch Ungeimpften erzeugt werden", erklärt er weiter. Kurzum: Wenn Mumps, Masern & Co. gar nicht mehr ausbrechen können, dann besteht für alle Kinder mehr Sicherheit bis sie ihren eigenen Impfschutz haben. Auf diese Weise komme auch der Staat seiner Schutzpflicht für die Ungeimpften nach, ist der Tenor des Urteils.

Auch wenn die EU-Entscheidung ein Fingerzeig sei - für Deutschland ist deshalb noch nicht alles entschieden, betont Jurist Hahn. Denn hier geht es bei der Masern-Debatte darum, ob die bestehende Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, betont der Professor. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt hat, dass eine Impfpflicht nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, sei wichtig - dennoch haben die Staaten in der EU auch einen eigenen Spielraum. Beim Thema Corona liege die Situation außerdem noch ein bisschen anders: "Die meisten Menschen können gegen das Coronavirus geimpft werden - das ist ein Unterschied zur Immunisierung der Kinder, die ja erst ab einem gewissen Alter erfolgen kann", sagt Erik Hahn.

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