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Menschengerichtshof entscheidet zu Impfpflicht

Impfpflicht ist durch Corona und Masern in aller Munde. Nun hat ein EU-Gericht zur tschechischen Klage entschieden. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Von Anja Beutler
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Impfen auf Zwang? Dazu hat sich der Europäische Menschengerichtshof jetzt eingelassen.
Impfen auf Zwang? Dazu hat sich der Europäische Menschengerichtshof jetzt eingelassen. © dpa/Jens Büttner

In Deutschland ist sie noch heiß umstritten - in Tschechien gilt sie: die staatlich verordnete Impfpflicht gegen neun Kinderkrankheiten, darunter Mumps, Masern und Röteln. Das wird auch vorerst so bleiben und vielleicht auch über Tschechiens Grenzen hinaus Folgen haben, sagt der Zittauer Hochschulprofessor Erik Hahn. Denn mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ganz klar deutlich gemacht: "Die Impfpflicht in Tschechien ist kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention", sagt Hahn, der die Professur für Medizinrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz innehat. Genau das hatten die Eltern in Tschechien vorgebracht. Für Erik Hahn ist das ein Urteil, das auch mit Blick auf die Diskussion um eine Corona-Impfpflicht Signalwirkung haben könnte.

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