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Großer Anbieter von Gesundheitspillen verliert in Leipzig vor Gericht

Hat die Firma Dr. Hittich Kunden mit irreführender Werbung und falschen Gesundheitsversprechen geködert? Das Landgericht Leipzig bejaht diese Frage.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat einen Prozess gegen einen führenden Anbieter von Gesundheitspillen gewonnen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat einen Prozess gegen einen führenden Anbieter von Gesundheitspillen gewonnen. © dpa

Leipzig. Eine der führenden Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln hat einen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Sachsen verloren. Die im niederländischen Kerkrade ansässige Dr. Hittich Gesundheitsmittel GP Health Products N. V. sei vom Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung und unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben in die Schranken gewiesen worden, teilte Beate Saupe, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, am Mittwoch in Leipzig mit.

Die in Deutschland tätige Firma finde "immer wieder neue irreführende Maschen", um Verbraucher zum Kauf von teuren Nahrungsergänzungsmitteln zu verleiten, sagte Saupe. Die Verbraucherzentralen verfolgten das Unternehmen deshalb "besonders hartnäckig". Das Landgericht Leipzig habe nun die Angaben auf einer Postkarte von Dr. Hittich für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke als unzulässig erklärt. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Wegen des laufenden Verfahrens wollte sich die Firma Dr. Hittich gegenüber Sächsische.de nicht äußern.

Irreführende Versprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Saupe betonte, wer mit Versprechen wie Ultra-Gelenk-Kraft, Rundum-Immun-Multi-Resist und Mega-Rot-Beste-Sicht für Nahrungsergänzungsmittel werbe, überschreite die engen gesetzlichen Grenzen für gesundheitsbezogene Werbung. So dürften nicht nachweisbare gesundheitsfördernde Wirkungen eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel nicht beworben werden. Gesundheitsbezogene Angaben müssten grundsätzlich dem von der EU zugelassenen Wortlaut entsprechen.

Zudem habe die Firma Dr. Hittich mit Slogans geworben wie "Fordern Sie heute an, bekommen Sie 7x mehr geliefert" oder "1 Euro=7x mehr wert". Bei einer Bestellung hätten Kunden allerdings nicht die siebenfache Menge, sondern lediglich sieben weitere Teile des Produktes. "Diese irreführenden Angaben sind ebenfalls unzulässig", sagte Saupe. (SZ/uwo)

Aktenzeichen Landgericht Leipzig: 08 O 1848/21