Kennzeichnung von Grillfleisch in der Kritik

Grillfleisch wird im Handel oft mariniert angeboten. „Zwei wesentliche Informationen finden Verbraucher auf marinierten Steaks jedoch nicht vor“, sagt Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
1. Angaben zur Frische
Erstens stellt sich die Frage, ob das Fleisch unter der Marinade frisch oder aufgetaut ist: Fleisch, das nach der Herstellung tiefgefroren wurde und in aufgetautem Zustand verkauft wird, muss mit der gut sichtbaren, eindeutigen Angabe „aufgetaut“ gekennzeichnet werden.
Anders ist das bei Fleisch, das vor der Herstellung, also vor dem Marinieren, gefroren war und aufgetaut im Handel angeboten wird. Hier erfahren Kunden nicht, ob es vor dem Marinieren gefroren war oder nicht, denn dort ist ein Hinweis rechtlich nicht vorgeschrieben. „Eindeutig strengere Regeln gelten nur für „frisches Geflügelfleisch“: Es darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein, erklärt Brendel. Das gilt auch für „Zubereitungen aus frischem Geflügelfleisch“, also etwa Putensteaks oder Geflügelspieße.
2. Angaben zur Herkunft
Zweitens gibt es auch bei der Herkunftskennzeichnung Informationslücken:
Bei frischem verpacktem Fleisch wird angegeben, wo das Tier aufgezogen
und geschlachtet wurde. Kaufen Kunden die Steaks aber an der
Bedientheke, erfahren sie nichts über die Herkunft, da es für lose Ware
keine Kennzeichnungspflicht gibt.
Eine Ausnahme bildet frisches
Rindfleisch, das auch als lose Ware an der Bedientheke mit der
Herkunftskennzeichnung versehen sein muss. Marinierte Steaks, auch vom
Rind, oder gewürzte Hühnerkeulen sind ebenfalls von der Kennzeichnung
ausgenommen, da es sich aufgrund des Marinierens oder Würzens um
„verarbeitete Produkte“ handelt.
Laut Verbraucherzentrale ist die aktuelle Herkunftskennzeichnung zu wenig transparent. (rnw)