Lidl muss Luft aus der Packung lassen

Große Packung, wenig Inhalt und meist mehr Luft als erlaubt: Luftpackungen sind ein Dauerärgernis beim Einkauf. Denn sie täuschen mehr vor, als sie sind und schaden zudem der Umwelt. Seit vielen Jahren kämpft die Verbraucherzentrale Hamburg deshalb gegen solche Tricksereien - jetzt erfolgreich im Fall Lidl.

Der Discounter bietet eine Dose Bircher Müsli der Marke Crownfield an, die nur gut zu Hälfte gefüllt ist, wie Röntgenaufnahmen belegen. "Die Packung täuscht eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale. "Deshalb haben wir den Discounter zunächst abgemahnt und anschließend verklagt."
Nun habe das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit dürfe die Dose Müsli nicht mehr mit so wenig Inhalt verkauft werden. Allerdings räumen die Verbraucherschützer Lidl eine großzügige Aufbrauchfrist bis Ende November ein. "Wir wollen nicht, dass die an sich einwandfreien Cerealien auf dem Müll landen, nur weil die Packung nicht voll genug ist", erklärt Valet.
Jetzt 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose
Nach Kenntnisstand der Verbraucherzentrale habe der Discounter aber bereits gegengesteuert und lässt 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.
Wer sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlt, kann den Fall der Verbraucherzentrale Hamburg über ein Internetformular melden. Valet: "Wir gehen, wenn möglich, gegen die Tricksereien vor oder informieren die zuständigen Eichämter."