Vitamin D darf nicht als Corona-Mittel beworben werden

Seit Monaten kursiert im Internet immer wieder, dass man sich mit Vitamin-D-Präparaten vor Corona schützen kann. Das Hormon könne eine Infektion mit dem Virus verhindern oder den Verlauf einer Erkrankung abschwächen, heißt es dann. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gebe es zwar Hinweise darauf, dass ein unzureichender Vitamin-D-Spiegel mit einem erhöhten Risiko für akute Atemwegsinfekte einhergeht. Bei Covid-19 sei die Datenlage dazu aber noch unsicher. Das BfR warnt sogar vor den gesundheitlichen Risiken einer eigenständigen Einnahme von solchen Mitteln. Vor allem fehlten bisher Erkenntnisse, dass gut mit Vitamin D versorgte Menschen von einer zusätzlichen Einnahme profitieren.
Um künftig eine unangemessene Werbung für Vitamin-D-Präparate mit einem eindeutigen Bezug zu Corona zu verhindern, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun zwei besonders auffällige Anbieter abgemahnt. So hatte ein niedergelassener Arzt aus Bayern auf seiner Homepage eindringlich Vitamin D als „das effektivste Mittel in der Prävention und auch der Therapie der Corona-Infektion“ empfohlen. Und der Betreiber einer Ratgeberseite betonte die „große Bedeutung“ von Vitamin D, um das „Risiko für Infektionskrankheiten wie Atemwegsinfekte“ zu verringern.
Besonders bedenklich aus Sicht der Verbraucherschützer: Auf den Internetseiten der beiden Anbieter waren zusätzlich Werbeanzeigen für konkrete Vitamin-D-Produkte platziert – direkt neben den medizinischen Informationen. Das ist verboten. „Der Arzt darf zwar seine Patienten über die aus seiner Sicht bestehende Wirksamkeit von Vitamin D informieren. Er verstößt aber gegen das ärztliche Berufsrecht, wenn er für konkret genannte Präparate gewerblicher Hersteller wirbt“, sagt Arne Weinberg, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Das gelte selbst dann, wenn der Arzt damit selber kein Geld verdiene oder die Produkte tatsächlich einen wirksamen Schutz vor Covid-19 bieten würden.
Besser fetten Fisch essen
Zudem handelte es sich bei den beworbenen Vitamin-D-Produkten nicht nur um Nahrungsergänzungsmittel, sondern zum Teil auch um Arzneimittel. „Für diese darf außerhalb von Fachkreisen grundsätzlich nicht unter Bezugnahme auf Covid-19 geworben werden“, sagt Weinberg. Für Nahrungsergänzungsmittel gelte zudem, dass ihnen keine Eigenschaften der Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit zugeschrieben werden dürfen.
Damit soll verhindert werden, dass Reklame potenzielle Käufer zu Fehlentscheidungen verleitet. „Dies gilt umso mehr, wenn die Werbung einen Schutz vor einem weltweit grassierenden Virus suggeriert und die pandemiebedingte Verunsicherung der Verbraucher ausgenutzt wird“, sagt Weinberg.
Die beiden abgemahnten Anbieter haben sich inzwischen verpflichtet, diese Art der Werbung zu unterlassen.
Anders als andere Vitamine kann der Körper Vitamin D selbst bilden – durch Sonnenlicht. Eine gute Vitamin-D-Versorgung könne man laut BfR am besten durch die Eigensynthese der Haut erreichen. „Körperliche Bewegung und Aktivität im Freien stärken außerdem Muskeln und Knochen“, rät das Institut. Darüber hinaus sei zu empfehlen, ein- bis zweimal pro Woche fetten Seefisch, wie Hering oder Lachs, zu essen.