Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge soll viermal eine Masernimpfung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt, aber im Impfausweis bestätigt haben. Sie habe stattdessen homöopathisch geimpft, was jedoch nicht den Anforderungen entspricht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten jetzt zu einem Strafbefehl über 5.000 Euro.
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