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Frauenrechtlerin fordert: Keine Pflicht zur Arbeit bei Regelschmerzen

Spanierinnen sollen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Regelschmerzen künftig Geld vom Staat bekommen - vorausgesetzt, ein entsprechender Gesetzentwurf wird Realität. Was in Deutschland für diese Fälle gilt.

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Irene Montero, Gleichstellungsministerin von Spanien, will verhindern, dass Frauen trotz heftiger Unterleibsschmerzen während der monatlichen Regel arbeiten gehen müssen.
Irene Montero, Gleichstellungsministerin von Spanien, will verhindern, dass Frauen trotz heftiger Unterleibsschmerzen während der monatlichen Regel arbeiten gehen müssen. © Europa Press

Arbeiten trotz heftiger Unterleibsschmerzen während der monatlichen Regel – von dieser Tortur sollen Frauen in Spanien künftig befreit werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der linken Regierung vor, der am Dienstag im Kabinett offiziell vorgestellt wurde. Demnach sollen Spanierinnen das Recht bekommen, in solchen Fällen zu Hause bleiben zu können. Die Kosten des Arbeitsausfalls soll der Staat übernehmen, und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern, wie das Ministerium bestätigte. Um arbeitsfrei zu bekommen, muss eine betroffene Frau einen Arzt konsultieren. Spanien wäre das erste Land in Europa mit einem derartigen Gesetz.

"In Deutschland haben Versicherte – unabhängig vom Geschlecht – bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit das Recht, der Arbeit fernzubleiben und sich behandeln zu lassen", sagt Dr. Barbara Röber, Vorsitzende des Bezirksverbandes Chemnitz im Berufsverband der Frauenärzte. Auch aus ihrer Praxis kenne sie viele Frauen, die monatlich mit starken Schmerzen zu kämpfen hätten. "Doch das lässt sich auch behandeln", sagt sie, Regelschmerzen seien kein Schicksal.

Bei Krankschreibungen sei es in Deutschland so geregelt, dass der Arbeitgeber zeitlich befristet eine Lohnfortzahlung leistet und nicht erfährt, welche Beschwerden genau vorlagen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Allerdings könnten häufige Krankheitsfälle laut geltender Rechtsprechung ein Kündigungsgrund sein. Eine gesetzliche Regelung, die Menstruationsbeschwerden davon ausnimmt, wäre nach Ansicht des Anwalts also tatsächlich eine Verbesserung zugunsten von Arbeitnehmerinnen.

Für schwierig hält Bredereck allerdings die in Spanien vorgesehene Regelung, dass der Staat in solchen Fällen die Kosten übernimmt. Vergleichbare Regelungen gibt es zum Beispiel in Taiwan: Hier können Frauen in solchen Fällen aber nur drei Tage pro Jahr der Arbeit fernbleiben, und bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat frei geben, wenn sie den Anspruch geltend machen - wer die Kosten übernimmt und ob es trotzdem Lohn gibt, ist in dem Gesetz aber nicht geregelt. (rnw)