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10 Irrtümer über Schwerbehinderung im Job

Unkündbar, mehr Urlaub, keine Überstunden: Was ist wirklich dran an den Sonderrechten für Menschen mit Schwerbehinderung?

Von Kornelia Noack
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Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat.
Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. © 123rf

Dresden. In Sachsens Betrieben mit mehr als 20 Arbeitsplätzen waren im vergangenen Jahr etwa 45.000 Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte beschäftigt. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Im Berufsleben stehen diesen Menschen dann besondere Rechte zu – Nachteilsausgleich genannt. Doch dazu existieren viele falsche Vorstellungen.

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