Wer regelt meine persönlichen Angelegenheiten, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Viele Menschen schieben die Frage vor sich her. Nun, in der Corona-Pandemie, wird sie plötzlich akut. Eine Krankheit, aber auch ein Unfall kann jeden und zu jedem Zeitpunkt treffen. Wer seinen Angehörigen in dieser Situation keine schwerwiegenden Entscheidungen aufbürden möchte, sollte vorsorgen – mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Worauf man dabei achten sollte, erklärt Frank Simon, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Dresden, im SZ-Interview.
Herr Simon, wer braucht eine Vorsorgevollmacht?
Im Grunde sollte jeder, der über 18 ist, einer Vertrauensperson die Möglichkeit geben, Entscheidungen im Notfall für ihn zu treffen. Vor allem für Ehepartner ist eine Vorsorgevollmacht dringend notwendig. Anders als viele glauben, dürfen sie im Notfall nicht automatisch füreinander handeln. Ebenso wenig dürfen Eltern für ihre volljährigen Kinder entscheiden oder andersherum. Sind Kinder vorhanden, sollte ohnehin umfangreich vorgesorgt werden, um die Nachteile für den Nachwuchs so gering wie möglich zu halten. Bei minderjährigen Kindern stellt sich beispielsweise die Frage, wer das Sorgerecht für den Fall übernehmen soll, dass die Eltern es nicht mehr ausüben können. Mit einer Sorgerechtsvollmacht kann die Vorsorgevollmacht ergänzt, und mit einer Vormundsverfügung ein Vormund für den Todesfall bestimmt werden.
Was gehört in eine Vorsorgevollmacht?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, da die individuelle Lebenssituation von Person zu Person verschieden ist. Sinnvoll ist eine Regelung sämtlicher relevanter Belange – Finanzen, ärztliche Behandlungen, eine mögliche Heimunterbringung, freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Letztlich ist es jedem selbst überlassen, was er in der Vollmacht regeln möchte.
Gibt es Formvorschriften?
Grundsätzlich unterliegt die Vollmachtserteilung keiner besonderen Form. Es empfiehlt sich aber, die Vollmacht schriftlich abzufassen und eigenhändig zu unterschreiben. Wenn der Bevollmächtigte Immobilien erwerben oder veräußern können soll, muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
Benötige ich für die Bank oder Sparkasse eine separate Vollmacht?
Banken prüfen das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht besonders streng. Das ist auch gut so, weil erhebliche Interessen mit einer Verfügungsbefugnis über das eigene Konto verbunden sind. Es empfiehlt sich daher, auf die bankeigenen Vollmachtsformulare zurückzugreifen.
Ist es auch möglich, für sein Haustier vorzusorgen?
Ja, das ist im Rahmen einer Tier-Vorsorgevollmacht möglich. Ein Halter kann festlegen, wer sich um das Tier kümmern soll, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vollmacht sollte neben den Daten zum Halter und zur bevollmächtigten Person vor allem die relevanten Angaben zum Tier enthalten. Dazu gehören Informationen darüber, ob das Tier geimpft ist, ob es einen Chip hat und wer der Tierarzt ist. Die Vollmacht sollte zusammen mit den übrigen Vorsorgedokumenten an einem zentralen Ort hinterlegt werden, der der bevollmächtigten Person bekannt ist.
Was ist, wenn ich keine Familie oder keinen Vertrauensmenschen habe, dem ich eine Vollmacht ausstellen kann?
Dann setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Dieser kann für unterschiedliche Aufgabenbereiche bestellt werden. Mit einer Betreuungsverfügung kann im Voraus festgelegt werden, welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Heim gewünscht wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt jemand, wer ihn im Falle eines Falles vertreten soll. Sie gilt unmittelbar dann, wenn der in ihr geregelte Fall eintritt. Eine Betreuungsverfügung ist lediglich ein Vorschlag an das Gericht, wen es als Betreuer bestellen soll und an welche Vorgaben sich der Betreuer zu halten hat. Das heißt, mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine gesetzliche Betreuung verhindern.
Wen sollte man als Bevollmächtigten beziehungsweise Betreuer wählen?
Am besten einen Menschen, dem man vertraut und von dem man weiß, dass er nicht im eigenen Interesse handeln wird. Denn diese Person sorgt dafür, dass einem die weitere Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben und Rechtsverkehr ermöglicht wird. Er besorgt die Angelegenheiten des Vollmachtgebers in rechtlicher Hinsicht. Nicht zu verwechseln ist dies mit der sozialen Betreuung, also der persönlichen Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags.

Was kostet die notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?
Die notarielle Beglaubigung einer selbst oder von einem Rechtsanwalt vorbereiteten Vollmacht beträgt mindestens 20 Euro, höchstens 70 Euro. Dabei wird die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Die notarielle Beurkundung kann hingegen, abhängig vom Vermögen, bis maximal 1.735 Euro kosten. Die Angaben sind ohne Mehrwertsteuer und Auslagen. Ein Beispiel: Hat der Vollmachtgeber eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 220.000 Euro, müsste er für die Beurkundung der Vollmacht 273 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, zahlen. Mit Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung würde es noch teurer. Man sollte vorher prüfen, ob eine Beglaubigung bzw. Beurkundung erforderlich ist, und die Kosten erfragen und vergleichen. Die Erstellung der Vorsorgevollmacht von einem Fachanwalt mit anschließender notarieller Beurkundung kann unter Umständen die günstigere Alternative sein, gerade bei größeren Vermögen und Immobilien.
Muss ein Arzt dem Ehepartner oder den Kindern eigentlich Auskunft geben?
Nein, darauf besteht kein Anspruch, auch nicht bei Ehepartnern. Ein behandelnder Arzt hat eine Schweigepflicht über alle Belange, die seinen Patienten betreffen. Er kann aber von der Schweigepflicht entbunden werden. Dies kann im Rahmen einer Patientenverfügung geschehen. Ist jemand so schwer erkrankt, dass er sich nicht mehr äußern kann, darf der Arzt nur Auskunft erteilen, wenn dies von einem mutmaßlichen Willen des Patienten gedeckt ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Arzt aufgrund von Indizien davon ausgehen kann, dass nahe Angehörige über den Gesundheitszustand informiert werden sollten. Nicht selten möchten etwa volljährige Kinder, dass ihre Eltern keine Informationen über ihren Gesundheitszustand oder eine Behandlung erhalten. Dies kann dann ausdrücklich von der Entbindungserklärung ausgeschlossen werden.
Für wen ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Die Patientenverfügung gibt darüber Auskunft, ob und wie ärztliche Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen erfolgen sollen. Sie wird erst relevant, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Einwilligung zu geben. Die Patientenverfügung kann beispielsweise vorsehen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Sinnvoll ist sie für alle, denen es wichtig ist, dass ihre Wünsche über die Art und Weise der medizinischen Behandlung, ihre Wertvorstellungen, ihre Einstellung zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen im Falle einer Krankheit berücksichtigt werden. Notare und Fachanwälte beraten dazu.
Greift eine vorliegende Patientenverfügung auch bei schweren Corona-Krankheitsverläufen?
Die Behandlung wegen Covid-19 ist in der Regel kein Anwendungsfall einer Patientenverfügung, da der Patient in die Beatmung im Rahmen des künstlichen Komas vorher eingewilligt hat. Nur, wenn sich herausstellt, dass der Patient aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins hat, können die Ärzte auf der Grundlage der Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden. Allerdings kann die Patientenverfügung auch bezüglich Maßnahmen einer Covid-19-Erkrankung angepasst werden. Lehnt jemand grundsätzlich eine künstliche Beatmung ab, will aber bei Corona, dass die Mediziner alles Erdenkliche tun, sollte er das konkret so schreiben.
Wo hinterlege ich die Patientenverfügung am besten?
Wie die übrigen Vorsorgedokumente sollte man die Patientenverfügung an einem zentralen Ort hinterlegen, der den Angehörigen bekannt und zugänglich ist. So kann im Falle eines Falles schnell darauf zugegriffen werden. Ein Notfallkärtchen im Portemonnaie gibt Hinweis auf die Existenz der Patientenverfügung. Möglich ist auch, sie beim Zentralen Vorsorgeregister unter www.vorsorgeregister.de gegen eine geringe Gebühr registrieren zu lassen.
Das Gespräch führte Kornelia Noack.