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So sorgen Sie für den Notfall vor

Ist man krank und handlungsunfähig, entscheiden andere. Ein Dresdner Anwalt erklärt die Tücken und gibt Tipps.

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Vorsorge – aber wie? Selbst Ehepartner sollten sich rechtzeitig Gedanken machen. Anders als viele glauben, dürfen sie im Ernstfall nicht automatisch füreinander handeln.
Vorsorge – aber wie? Selbst Ehepartner sollten sich rechtzeitig Gedanken machen. Anders als viele glauben, dürfen sie im Ernstfall nicht automatisch füreinander handeln. © 123rf

Wer regelt meine persönlichen Angelegenheiten, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Viele Menschen schieben die Frage vor sich her. Nun, in der Corona-Pandemie, wird sie plötzlich akut. Eine Krankheit, aber auch ein Unfall kann jeden und zu jedem Zeitpunkt treffen. Wer seinen Angehörigen in dieser Situation keine schwerwiegenden Entscheidungen aufbürden möchte, sollte vorsorgen – mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Worauf man dabei achten sollte, erklärt Frank Simon, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Dresden, im SZ-Interview.

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