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Manche Pflegekosten werden auch nach dem Tod erstattet

Ein neues Gesetz regelt die Ansprüche der Angehörigen von Pflegebedürftigen.

Von Kornelia Noack
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© Symbolfoto: dpa

Angehörige von Pflegebedürftigen können ab sofort noch zwölf Monate nach deren Tod die Kosten für verschiedene Pflegeleistungen von der Pflegekasse zurückfordern. Der Gesetzgeber hat den Anspruch im Sozialgesetzbuch verankert.

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