- Wie setzen sich die Kosten für einen Heimplatz zusammen?
- Wie viel muss man in Sachsen für einen Heimplatz bezahlen?
- Wer kann die „Hilfe zur Pflege“ beantragen und wo?
- Wie hoch fällt die „Hilfe zur Pflege“ aus?
- Wird das gesamte Einkommen bei der Prüfung herangezogen?
- Gibt es Freibeträge bei der Einkommensberechnung?
- Was gehört alles zum Einkommen?
- Wie viel Geld darf man besitzen, um die Hilfe zu bekommen?
- Wann müssen die Kinder finanziell einspringen?
- Sind Enkelkinder zum Unterhalt verpflichtet?
- Was ist mit Geschenken an Kinder und Enkelkinder?
- Wie verhält es sich bei unverheirateten Paaren?
- Muss das Eigenheim verkauft werden, um das Heim bezahlen zu können?
- Was sollten Pflegebedürftige außerdem beachten?
Schon wieder ist der Preis gestiegen: Seit heute müssen die Bewohner des Seniorenheims Jochhöh in Pesterwitz monatlich knapp 2.300 Euro für ihren Platz bezahlen. Das sind rund 100 Euro mehr als in den vergangenen Monaten und über 400 Euro mehr als noch im Sommer. Da lagen die Kosten bei rund 1.880 Euro. „Der Grund für die raschen und deutlichen Anstiege ist die Anhebung der Löhne in der Altenpflege“, erklärt Elke Keiner von der Geschäftsführung in Pesterwitz.
Seit September müssen alle Einrichtungen Pflegekräfte nach Tarifverträgen oder ähnlich bezahlen. Dabei ist das Heim in Pesterwitz nicht einmal besonders teuer. Mit seinen monatlichen Zuzahlungen liegt es knapp über dem sachsenweiten Durchschnitt, den Einrichtungen erheben. Der beträgt laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) im ersten Heimjahr 2.184 Euro – das sind 356 Euro mehr als Anfang 2022.
Seit Jahren steigen die Pflegekosten. Nicht ohne Folgen. Elke Keiner beobachtet wie andere Einrichtungsleiter auch, dass viele Senioren an ihre finanziellen Grenzen gelangen. „Bei uns hat sich die Zahl der Bewohner, die Geld vom Sozialamt beziehen, in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt“, sagt Keiner. Reicht die Rente fürs Heim nicht aus, können Bewohner einen Anspruch auf die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt prüfen lassen.