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Wie läuft eine Pflegebegutachtung per Telefon?

Der Medizinische Dienst verzichtet wieder auf Hausbesuche. Zwei Mitarbeiterinnen erklären, was das bedeutet.

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Wenn sich der Gutachter am Telefon meldet, sollten Pflegebedürftige möglichst alle wichtigen Unterlagen zur Hand haben.
Wenn sich der Gutachter am Telefon meldet, sollten Pflegebedürftige möglichst alle wichtigen Unterlagen zur Hand haben. © 123rf

Wegen des erneuten Lockdowns und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Sachsen seine Pflegebegutachtungen wieder auf Telefoninterviews umgestellt. Vorerst bis Ende November wird es für alle, die einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen, keine Begutachtungen zu Hause geben. Was das für Versicherte bedeutet, erklären Dr. Sabine Antonioli, Leitende Ärztin des MDK Sachsen, und Andrea Kaden, Leiterin des Fachbereich Pflege.

Sie haben bereits während des ersten Lockdowns Begutachtungen per Telefon durchgeführt. Wie hat das funktioniert?

Kaden: Sie haben sich als geeignete und vertretbare Alternative zum Hausbesuch bewährt. Wir sehen aber natürlich auch, dass es Konstellationen gibt, die schwierig am Telefon zu bewerten sind.

Zum Beispiel?

Kaden: Bei einer Widerspruchsbegutachtung muss ein Gutachter viel tiefer ins Detail gehen, viel mehr Sachen erfragen und Sachverhalte klären. Auch für bestimmte Patientengruppen ist eine Telefonbegutachtung nicht geeignet, insbesondere Menschen mit Hör- oder Sprachschwierigkeiten, mit psychischen Erkrankungen oder auch Kinder. In diesen Fällen kann ein Gutachter bei einem Hausbesuch die Situation viel besser erfassen. Das betrifft vor allem auch die Bewertung des Wohnumfeldes. Wir können zwar am Telefon fragen, wie hoch die Schwelle zwischen Flur und Küche ist oder wie hoch der Badewannenrand. Direkt vor Ort bekommt man davon aber einen viel besseren Eindruck.

Wie war das Feedback von den Versicherten und Angehörigen?

Kaden: Überwiegend positiv. Viele waren froh, dass wir im Frühjahr so schnell wieder arbeitsfähig waren und es zu keinen Leistungsverzögerungen kam. Einige lehnten eine Begutachtung am Telefon ab und bestanden auf einem Hausbesuch. Dann mussten wir die Versicherten vertrösten und um Verständnis bitten, dass das nicht geht. So wie eben jetzt im November.

Wäre Video-Telefonie nicht eine gute Alternative?

Antonioli: Das scheitert bisher an den technischen Voraussetzungen und am Datenschutz. Es ist nicht so einfach möglich, offene Videochatprogramme zu nutzen. Um Sozialdaten sicher zu übertragen, bedarf es hoher Anforderungen. Sobald es unsere Kapazitäten zulassen, werden wir uns dem Thema aber annehmen. Wir möchten langfristig verschiedene Formen der Begutachtung etablieren.

Wie können sich Antragsteller auf eine telefonische Begutachtung vorbereiten?

Kaden: Im Anmeldeschreiben informieren wir den Antragsteller, was er beim Gespräch bereithalten sollte. Dazu zählen aktuelle Arztberichte, der Medikamentenplan, eine Pflegedokumentation, falls bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, eine Liste der genutzten Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Rollator, der Schwerbehindertenausweis und auch Notizen zur Pflegesituation und möglichen Schwierigkeiten. Im Internet steht der Fragebogen, der dann mit dem Gutachter beim Telefoninterview durchgesprochen wird.

Wie schnell können Betroffene mit einem Bescheid von der Pflegekasse rechnen?

Kaden: Die gesetzliche Regelung, dass ein Pflegeantrag innerhalb von 25 Arbeitstagen von der Pflegekasse bearbeitet sein muss, war bis Ende September ausgesetzt. Nun gilt sie wieder. Momentan gelingt es uns sehr gut, die Frist einzuhalten. Wir haben unsere Organisation aufgrund der steigenden Antragszahlen etwas angepasst. So helfen zum Beispiel Kollegen aus, die üblicherweise Pflegeeinrichtungen prüfen.

Zwischenzeitlich waren Ihre Gutachter auch wieder unterwegs und haben Begutachtungen vor Ort vorgenommen. Wie hat das geklappt?

Kaden: Im Juli war die Pandemie-Situation sehr stabil. Deshalb haben wir uns entschlossen, Versicherte, deren pflegerische Versorgung sonst möglicherweise nicht sichergestellt ist, wieder persönlich zu begutachten. Im Oktober haben wir bereits die Hälfte der Antragsteller wieder bei einem Hausbesuch begutachtet. Dann kam der Teil-Lockdown.

Antonioli: Wir hatten ein Ampelsystem entwickelt, das auf den täglichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts und der 7-Tage-Inzidenzzahl beruht. Bis 50 Neuinfektionen pro 100.000 pro Einwohner in sieben Tagen wurde möglichst per Hausbesuch begutachtet, bei über 50 nur noch bei speziellen Einzelfallkonstellationen wie psychisch kranke Patienten, Kinder oder Hör- und Sprachgeschädigte. Problematisch ist für uns, dass Sachsen derzeit den höchsten Reproduktionswert hat, also die höchste Ausbreitungsgeschwindigkeit.

Wie haben Sie bei den Hausbesuchen den Schutz aller Beteiligten gesichert?

Kaden: Wir haben unsere Gutachter geschult, damit sie ganz klar einordnen können, wer zur Risikogruppe gehört. Die Gutachter tragen beim Hausbesuch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Falls eine körperliche Untersuchung notwendig ist, werden zusätzlich Handschuhe und Schutzkittel benutzt. Den medizinischen Mund-Nasen-Schutz stellen wir – falls erforderlich – auch dem Versicherten und maximal einem Angehörigen zur Verfügung.

Werden die Gutachter des MDK regelmäßig getestet?

Antonioli: Nein, bisher haben wir unsere Mitarbeiter nicht getestet. Wir setzen auf Prävention und Eigenverantwortung. Als die Gutachter noch zu Hausbesuchen unterwegs waren, mussten sie vor jedem Dienst einen Fragebogen zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Haben Sie Erkältungssymptome? Hatten Sie Kontakt mit einem Infizierten? Kommen Sie aus einem Risikogebiet? Wurde eine Frage mit Ja beantwortet, durfte dieser Gutachter keine Hausbesuche vornehmen. Perspektivisch werden wir die Empfehlungen zur Nationalen Teststrategie berücksichtigen.

Ist die Zahl der Anträge in den vergangenen Monaten zurückgegangen?

Antonioli: Nein, sie ist sogar deutlich gestiegen, durchschnittlich um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts von bisher 140.000 Aufträgen seit Januar stellt uns das vor große Herausforderungen. Zumal eine Telefon-Begutachtung per Aktenlage und strukturiertem Fragebogen nicht sonderlich schneller abläuft als bei einem Hausbesuch. Die Fahrtzeit wird zwar eingespart, dafür ist das Gespräch zeitaufwendiger. Die Gutachter lassen sich beschreiben, welche körperlichen Einschränkungen vorliegen, wie die häusliche Umgebung und das Umfeld aussehen, welche Schwierigkeiten im täglichen Leben bestehen.

Haben Sie eine Erklärung für die steigende Zahl der Anträge?

Antonioli: Nein, wir können nur Vermutungen anstellen. Der Großteil waren ambulante Höherstufungsanträge, gefolgt von ambulanten Erstanträgen auf eine Pflegebegutachtung. Möglich, dass viele Menschen wegen der zunehmenden Kontaktbeschränkungen aktiv geworden sind, um die häusliche Pflege besser für sich oder ihre Angehörigen abzusichern.

Das Gespräch führte Kornelia Noack.

>>> Der Fragebogen ist zu finden unter: www.sz-link.de/pflegebegutachtung