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Eizellenspenden: Wann entsteht Leben?

Darf man befruchtete Eizellen spenden? Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden.

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Für viele Frauen ist ein unerfüllter Kinderwunsch eine schwere Belastung.
Für viele Frauen ist ein unerfüllter Kinderwunsch eine schwere Belastung. © Mascha Brichta/dpa

München. Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.

Angeklagt waren der Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Freisprüche wurden nun insofern aufgehoben, als dass sie gespendete Eizellen betrafen, die sich noch im Vorkernstadium befanden oder bei denen nicht klar war, in welchem Stadium sie sich befanden. Diese Fälle wurden an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen, wo sie von einer anderen Kammer neu aufgerollt werden müssen.

Die Angeklagten reagierten nach dem Urteil betroffen. Ihnen bleibt nun noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Spende von „übrig gebliebenen“ Eizellen

Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt - ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen - sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium -, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen worden waren und dabei gewissermaßen übrig blieben.

Der Transfer gespendeter Embryonen ist kein Straftatbestand, wie der Richter am Mittwoch betonte. Die Spende von Zellen im Vorkernstadium aber eben schon. Diese müssten nun weggeworfen werden, sagte einer der Angeklagten nach dem Urteil.

Explizit verboten ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz die Spende unbefruchteter Eizellen. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. Weil die gespendeten Eizellen, die der Verein vermittelte, aber ursprünglich mit dem Ziel befruchtet worden waren, sie der Besitzerin einzupflanzen, hatten der Verein und seine Anwälte diesen Straftatbestand nicht erfüllt gesehen. (dpa)