Deutschland gilt als Operationsweltmeister. Rund 16 Millionen chirurgische Eingriffe wurden im Jahr 2021 abgerechnet. Etwa 30 Prozent davon sind laut Bertelsmann-Stiftung unnötig. Werde hier zunächst konventionell, zum Beispiel mit Physiotherapie oder medikamentös behandelt, könne man den Patienten Komplikationen und Krankenhausaufenthalte, dem Gesundheitssystem aber auch viel Geld sparen.
Deshalb hat der Gesetzgeber für acht der häufigsten planbaren Operationen einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung festgelegt.
In diesem Artikel:
- Was ist eigentlich eine Zweitmeinung?
- Für welche Eingriffe gibt es bereits einen Anspruch auf Zweitmeinung?
- Gibt es das Recht auf Zweitmeinung auch für andere planbare Eingriffe?
- Was ist der Unterschied zum gesetzlichen Anspruch?
- Wie kommen Patienten zu einer Zweitmeinung?
- Warum braucht man bei einer Gallen-OP eine Zweitmeinung?