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Teure Zähne – was zahlt die Kasse?

Zwar sind am 1. Oktober die Zuschüsse gestiegen, aber nicht für alle Behandlungen. Experten beantworten Fragen von Lesern.

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Keine Entzündungen oder Druckstellen – der Zahnersatz sitzt. Regelmäßige Kontrollen sind auch bei den „Dritten“ nötig.
Keine Entzündungen oder Druckstellen – der Zahnersatz sitzt. Regelmäßige Kontrollen sind auch bei den „Dritten“ nötig. © dpa-Zentralbild

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen ist von 50 auf 60 Prozent erhöht worden. Er gilt allerdings nur für die sogenannte Regelversorgung, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung vorsieht. Was das für Zahnersatz heißt und welche Art der Behandlung sinnvoll ist, dazu antworteten beim Telefonforum der Sächsischen Zeitung Dr. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen und Zahnärztin Dr. Florestin Lüttge auf Leserfragen.

Ich bekomme im November Zahnersatz. Mein Heil- und Kostenplan ist bereits im September von der Krankenkasse genehmigt worden. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf die höheren Festzuschüsse?

Die Krankenkassen haben bundesweit Ende September entschieden, den höheren Festzuschuss für alle Zahnersatzbehandlungen zu gewähren, die nach dem 30.09. vorgenommen werden. Das trifft auf Sie zu. Die Nachforderung können Sie nach Ende der Behandlung gegenüber Ihrer Kasse geltend machen.

Ich soll eine Einzelkrone bekommen. Gibt es dafür jetzt auch mehr Geld?

Ja, seit Oktober bekommen Sie einen höheren Festzuschuss. Ohne Bonusheft beträgt er 60 Prozent. Vorher waren es 50 Prozent. Wenn Sie mindestens fünf Jahre hintereinander lückenlos beim Zahnarzt waren, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Können Sie zehn Jahre durchgehend Ihre Bonusstempel nachweisen, sind es sogar 75 Prozent. Bekommen Sie vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan, stehen die neuen Festzuschüsse automatisch drin.

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