Leben und Stil
Merken

Zweitmeinung vor Rücken-OP einholen

Eingriffe an der Wirbelsäule gehören zu den häufigsten, obwohl es oft Alternativen gibt.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Es gibt Alternativen zu einer Wirbelsäulen-OP
Es gibt Alternativen zu einer Wirbelsäulen-OP © Florian Schuh/dpa (Symbolfoto)

Rückenbeschwerden sind eine Volkskrankheit. Häufig wird dann operiert – bis zu 200.000-mal rechneten deutsche Ärzte im vorigen Jahr Wirbelsäulenoperationen ab. Oft gibt es für diese Eingriffe aber Alternativen, wie die Techniker Krankenkasse in einer Untersuchung herausgefunden hat. Sie ließ alle Rückenoperationen im Zeitraum von 2010 bis 2016 analysieren. Das Resultat: Acht von zehn Operationen waren unnötig.

Aus diesen Gründen hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) Wirbelsäulenoperationen nun in die Liste der Zweitmeinungsverfahren aufgenommen. Damit haben Patienten, denen ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule empfohlen wird, Anspruch auf das Einholen einer Zweitmeinung vor folgenden Eingriffen: dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) und Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese). Der verordnende Arzt ist nunmehr verpflichtet, den Patienten mindestes zehn Tage vor der geplanten OP auf eine Zweitmeinungssprechstunde hinzuweisen.

Ambulant oder stationär tätige Ärzte einschlägiger Fachrichtungen können damit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Sie prüfen auf Wunsch des Patienten, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten zu möglichen Therapiealternativen.

Einen gesetzlich garantierten Zweitmeinungsanspruch haben Versicherte darüber hinaus bei folgenden Diagnosen: Amputation des diabetischen Fußes, Entfernung der Gaumen- oder Rachenmandeln, Gebärmutterentfernung, Gelenkspiegelungen an der Schulter, Implantation einer Knieendoprothese. Weitere Indikationen für das Zweitmeinungsverfahren sollen folgen. Unabhängig von der Richtlinie bieten viele gesetzliche Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung an. Die berechtigten Fachärzte findet man auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. (rnw/sw)

www.116117.de/zweitmeinung