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Markenschutz für Glashütter Uhren nimmt weitere Hürde

Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die Glashütte-Verordnung. Rechtswirksam kann sie aber erst 2022 werden.

Von Maik Brückner
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Seit über 175 Jahren werden in Glashütte Uhren hergestellt. Jetzt wird die Herkunftsbezeichnung durch eine Bundesverordnung geschützt.
Seit über 175 Jahren werden in Glashütte Uhren hergestellt. Jetzt wird die Herkunftsbezeichnung durch eine Bundesverordnung geschützt. © Archiv/Uhrenmuseum/Gaens

Glashütte. Der Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" für Uhren aus dem Müglitztal hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte". Darüber informierte Glashüttes Bürgermeister Sven Gleißberg (parteilos).

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