Es bleibt dabei: Die Feuerstättenbescheide, die der frühere Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Lauenstein nach seinem Rücktritt vom Amt am 31. Oktober 2022 verfasst und versendet hat, sind null und nichtig. Sie "entfalten keine Wirkung", erklärt Ingolf Ulrich, stellvertretender Pressesprecher der Landdirektion Sachsen auf Nachfrage von Sächsische.de. "Dementsprechend besteht diesbezüglich keine Zahlungsverpflichtung." Damit bestätigt er die Auffassung des Landratsamtes in Pirna.