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Glashütte: Wenn Bescheide vom Schornsteinfeger null und nichtig sind

Ein Bezirksschornsteinfeger darf nach seinem Rücktritt keine Bescheide verschicken. So sieht es auch die Landesdirektion.

Von Maik Brückner
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Nach dem Rücktritt des Bezirksschornsteinfegers gibt es im Kehrbezirk Lauenstein Unruhe. Der Grund sind einige Feuerstättenbescheide.
Nach dem Rücktritt des Bezirksschornsteinfegers gibt es im Kehrbezirk Lauenstein Unruhe. Der Grund sind einige Feuerstättenbescheide. © Steffen Unger

Es bleibt dabei: Die Feuerstättenbescheide, die der frühere Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Lauenstein nach seinem Rücktritt vom Amt am 31. Oktober 2022 verfasst und versendet hat, sind null und nichtig. Sie "entfalten keine Wirkung", erklärt Ingolf Ulrich, stellvertretender Pressesprecher der Landdirektion Sachsen auf Nachfrage von Sächsische.de. "Dementsprechend besteht diesbezüglich keine Zahlungsverpflichtung." Damit bestätigt er die Auffassung des Landratsamtes in Pirna.

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