Die Stadt Görlitz erlässt die Elternbeiträge für Kita- und Hortkinder für den Zeitraum 18. März bis 17. April. Selbst dann, wenn Eltern eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch genommen haben.
Für die Zeit vom 18. April bis 17. Mai hingegen müssen alle Eltern Beiträge zahlen, die ihre Kinder entweder in die Notbetreuung der Kitas schicken konnten oder in den eingeschränkten Hortbetrieb ab 6. Mai. Darüber informiert das Görlitzer Rathaus. Entsprechende Briefe an die Eltern sind diese Woche verschickt worden. Die unterschiedliche Vorgehensweise beruht auf Festlegungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.