Görlitz
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80.000 Euro für das Ehrenamt

Der Freistaat vergibt das Geld ab morgen an Vereine und Menschen, die sich für das Gemeinwohl im Landkreis Görlitz engagieren.

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© Symbolfoto: dpa

Vereine und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl im Landkreis Görlitz engagieren, können ab morgen Geld aus dem Ehrenamtsbudget des Freistaates beantragen. "80.000 Euro stehen in dieser Phase als direkte Unterstützung zur Verfügung", teilte das Landratsamt mit. "Die ehrenamtlichen Akteure können eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro oder 500 Euro zur Realisierung ihrer Vorhaben beantragen. Unbürokratisch, schnell und wertschätzend soll die Förderung an die Antragsteller ausgereicht werden." Außer einer kurzen und plausiblen Beschreibung sind keine weiteren Formulare und Belege notwendig.

Die Unterstützungsleistungen werden in folgenden Kategorien vergeben:

  • Ehrenamt macht schlau
  • Ehrenamt macht(s) schön
  • Ehrenamt trifft sich
  • Ehrenamt Raum geben
  • Ehrenamt ist innovativ
  • Ehrenamt wertschätzen
  • Ehrenamt wächst nach
  • Ehrenamt ist solidarisch

Die 200 Euro erhalten die Antragsteller schnell und unkompliziert nach Prüfung der Angaben. Über die Vergabe der 500 Euro-Beträge entscheidet eine Jury, die sich aus fünf Bürgern des Landkreises, einem Medienvertreter sowie fünf Vertretern der Landkreisverwaltung zusammensetzen. Die Juroren bewerten alle Anträge unabhängig voneinander per online-Abstimmung. In deren Ergebnis kann die Antragssumme von 500 Euro bestätigt oder auf 200 Euro herabgesetzt werden.

Insgesamt hat der Freistaat Sachsen in diesem Jahr 160.000 Euro zur direkten Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis Görlitz zur Verfügung gestellt. Die Hälfte davon wurde bereits in der ersten Antragsphase im Frühjahr ausgereicht. Innerhalb von zwei Tagen sind im März 277 Anträge eingegangen. 245 davon konnten bewilligt werden.

Die Anträge können ausschließlich online über die Seite www.unbezahlbar.land gestellt werden. Das Portal zur Antragstellung wird am 7. September 2020 um 9 Uhr freigeschaltet und bei Erreichen von 80.000 Euro wieder geschlossen. Jeder Verein beziehungsweise jede Privatperson kann nur einen Antrag stellen. Antragsteller, die bereits im Frühjahr eine Zuwendung erhalten haben, werden im Herbst mit einem weiteren Antrag nicht mehr berücksichtigt. (SZ)

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