Görlitz
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Landratsamt verbietet Abpumpen von Wasser

Besonders kleinere Gewässer drohen derzeit auszutrocknen. Welche Regeln ab sofort im Kreis Görlitz gelten, um das zu verhindern.

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Symbolbild
Symbolbild © Claudia Hübschmann

Mittlerweile ist der Regen im Landkreis Görlitz da. Dennoch sind die Wasserstände in den Seen, Bächen und Flüssen der Region wegen der lange anhaltenden Trockenheit sehr niedrig, teilt Kreis-Sprecherin Julia Bjar am Mittwochvormittag mit. Eine Änderung dieser Situation sei derzeit nicht absehbar.

Deswegen dürfen Bürger auch in diesem Jahr kein Wasser für den Privatgebrauch aus Gewässern abpumpen, wie bereits in den vergangenen Jahren. Weil die Wasserhaushaltssituation angespannt sei, erlasse das Landratsamt eine Verordnung, die das verbietet, so Bjar. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich 30. September - oder bis das Landratsamt sie zurücknimmt. Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe dürfen weiter pumpen, ebenso Bauern, die ihre Tiere mit Wasser versorgen müssen. Darüber hinaus bittet die Behörde darum, Wasser zu sparen - insbesondere in Trockenzeiten, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt.

Sich per Hand etwas Wasser abzuschöpfen, bleibt hingegen weiter erlaubt. Auch diejenigen, die grundsätzlich eine Erlaubnis haben, Wasser aus Flüssen und Seen zu verwenden - insbesondere zum Bewässern von Pflanzen - sind von der Verordnung betroffen. Sie müssen nämlich sicherstellen, dass eine gewisse festgelegte Menge "ihres" Wassers wieder abfließt.

Nachzulesen ist die Verfügung unter https://bekanntmachungen.landkreis.gr/

Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden. Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen laut Landratsamt kritische Situationen bis zum Austrocknen der Quellgebiete. Das solle verhindert werden, damit die Gewässer im Landkreis auch weiterhin von Wirtschaft und Allgemeinheit genutzt werden können, begründet das Landratsamt seine Verordnung. (SZ)