Görlitz
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Freistaat fördert Bau von Rollstuhl-Rampen

Auch für den Bau weiterer Dinge, die etwa Restaurants und Kulturstätten behindertenfreundlicher machen, gibt es Geld - unter bestimmten Bedingungen.

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Symbolbild
Symbolbild © Symbolfoto: dpa

Der Freistaat Sachsen unterstützt Besitzer von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen dabei, diese behindertengerecht zu gestalten und stellt dafür für 2022 Geld zur Verfügung. Anträge für das Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" können bis zum 17. September 2021 im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz eingereicht werden. Darüber informiert Julia Bjar, Sprecherin des Landratsamts.

Das Geld kann genutzt werden, um vorhandene Barrieren in bestehenden Gebäuden des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches zu beseitigen. Die Fördermittel sollen laut Bjar auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefrei­heit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahn­arztpraxen genutzt werden. "Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen", so die Sprecherin. Ausnahmsweise sei dann eine Förderung möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handele, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.

Maximal 25.000 Euro Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 25.000 Euro und kann somit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung betragen, zum Beispiel für den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Toilette und das Verlegen einer induktiven Höranlage. Das Vorhaben muss dabei bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Bereits beim Stellen des Antrags müssen alle Genehmigungen vorliegen - etwa Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Wichtig beim Umsetzen eines Vorhabens ist, die Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen zu beachten. In den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 ist dargestellt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude beziehungsweise Freianlagen barrierefrei sind. Bei Fragen zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der DIN 18040-1 und 18040-3 steht die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Elvira Mirle, per E-Mail an [email protected] gern zur Verfügung.

Weitere Auskünfte können im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3332 oder per E-Mail an [email protected] eingeholt werden.

Alle Informationen und Antragsunterlagen unter: http://lieblingsplätze.landkreis.gr