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Bewährungsstrafen für Diebeszug durchs Schöpstal

Zwei polnischen Angeklagten kommt vor dem Landgericht Görlitz zugute, dass sie lange in U-Haft saßen. Ihr Ergreifen ist auch ein Erfolg moderner Technik.

Von Frank Thümmler
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Der Aufbau solcher Überwachungskameras (hier an der Görlitzer Altstadtbrücke) hatte seinerzeit für viele Diskussionen gesorgt. Vor Gericht zeigte jetzt ein Fall, wie sie beim Auffinden und Überführen von Straftätern helfen.
Der Aufbau solcher Überwachungskameras (hier an der Görlitzer Altstadtbrücke) hatte seinerzeit für viele Diskussionen gesorgt. Vor Gericht zeigte jetzt ein Fall, wie sie beim Auffinden und Überführen von Straftätern helfen. © Nikolai Schmidt

Die beiden polnischen Männer, die sich wegen eines Diebeszuges durch das Schöpstal und eines Motorrad-Diebstahls in Markersdorf im August 2020 vor dem Landgericht Görlitz verantworten mussten, sind am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Angeklagte, dem nur der Motorraddiebstahl angelastet werden konnte, erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, der andere für seine Beteiligung an allen angeklagten Taten zwei Jahre Freiheitsentzug. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Die Urteile sind bereits rechtskräftig, weil sowohl der Staatsanwalt als auch die Angeklagten noch im Gerichtssaal Rechtsmittelverzicht erklärten.

Am ersten Verhandlungstag hatte der eine Angeklagte seine Beteiligung am Motorraddiebstahl eingestanden, aber abgestritten, beim Diebeszug durch Schöpstal dabeigewesen zu sein. Mittäter wollte er nicht nennen. Der andere Angeklagte machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Der dritte Angeklagte, der aus der U-Haft entlassen worden war, erschien nicht. Sein Verfahren wurde abgetrennt.

Scharfes Foto an der Grenzbrücke

Die Beweisaufnahme ergab nun, dass tatsächlich beide Angeklagten das Motorrad (eine Simson Awo Sport im Wert von gut 2.000 Euro) gestohlen haben. Dazu hatten sie eine Garage in Markersdorf aufgebrochen und das mit einem Lenkerschloss gesicherte Motorrad mitgenommen, dazu einige Motorradhelme. Der Nachweis der Tat vor Gericht fiel nicht schwer: Es gibt ein Foto der Überwachungskamera am Görlitzer Grenzübergang, das die beiden Angeklagten deutlich erkennbar bei der Grenzpassage in einem T4 zeigt. Sogar das Motorrad ist zu erkennen. Der eine Angeklagte hatte das Fahrzeug dann ein wenig aufgehübscht und im Internet zum Kauf angeboten. Das wiederum fiel der polnischen Polizei auf, die ihm daraufhin eine Falle stellte, sich als potenzieller Käufer ausgab. Zum Abstellort des Motorrads führte sie ein Handyfoto des Angeklagten vom Motorrad, genauer gesagt der "Ortsstempel" des Fotos.

Für eine höhere Strafe als Bande reicht es nicht

Beim Diebeszug durch Schöpstal war mit Sicherheit einer der beiden Angeklagten dabei, wie eine gefundene DNA-Spur hinreichend beweist. Auf der Tour durch die Ortsteile Kunnersdorf und Liebstein nahmen er, wohl auch der abwesende ursprünglich Angeklagte und laut Zeugenaussagen vielleicht ein dritter Mann Diebesgut mit, unter anderem einen Rasentrimmer und ein Fahrrad (jeweils in einem geschätzten Wert von 300 Euro) sowie viele kleine Dinge. Dass der Mitangeklagte der dritte Mann war, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Dass es sich um eine Bande handelte, konnte das Gericht nicht feststellen. Dazu fehlte ja der dritte Täter, und die Strukturen der Diebe untereinander erschienen in der Beweisaufnahme eher zufällig und nicht gefestigt oder geplant.

Das Gericht verhängt die Bewährungsstrafen, jeweils 15 Monate für den Motorradklau, die für den Diebeszug des einen Angeklagten entsprechend erhöht wurden. "Wir haben diese Strafen trotz der einschlägigen Vorstrafen beider Angeklagten nur deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil sie einen erheblichen Teil ihrer Strafen bereits im Gefängnis verbracht haben und der nach der Rückgabe des gefundenen Diebesgutes verbliebene Schaden eher gering ist", begründete der Vorsitzende Richter Theo Dahm.

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