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Kreis Görlitz: Landratsamt muss Strafe für eigenen Blitzer zahlen

Im Kreis Görlitz war ein Blitzer mit einem Attrappen-Nummernschild im fließenden Verkehr unterwegs. Das Landratsamt sagte: mit Genehmigung. Jetzt ist klar: Das stimmte nicht.

Von Thomas Mielke
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Mit diesem Attrappen-Nummernschild war der Blitzer des Landkreises im fließenden Verkehr unterwegs.
Mit diesem Attrappen-Nummernschild war der Blitzer des Landkreises im fließenden Verkehr unterwegs. © privat

Von wegen "mit Genehmigung": Der halbstationäre Blitzer des Landkreises Görlitz hätte im Gegensatz zu den Aussagen des Landratsamtes doch nicht mit einem Attrappen-Nummernschild im fließenden Verkehr bewegt werden dürfen.

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