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Nach abgelehntem Asyl unerlaubt eingereist

Eine Gruppe Ukrainer hatte beschlossen, in ihre Heimat zurückzukehren. Dabei hatten sie aber eine wichtige Formalität vergessen. Nun wird gegen sie ermittelt.

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Symbolbild © Friso Gentsch/dpa

Nach einem in Frankreich gestellten und später gescheitertem Asylantrag hatte sich eine ukrainische Reisegruppe dazu entschlossen, die Ukraine zurückzukehren. Nun ermittelt die Bundespolizei, inwiefern die 37-jährige Frau und ihre sieben männlichen Begleiter im Alter von 22 bis 43 bei ihrer Rückreise unerlaubt die französisch-deutsche Grenze passierten und damit möglicherweise eine Straftat begingen.

Am späten Montagnachmittag war Bundespolizisten auf der Autobahn ein in Richtung Polen fahrender Kleintransporter mit ukrainischer Zulassung aufgefallen. Auf dem Rastplatz Wiesaer Forst wurde das Fahrzeug gestoppt, der 19-jährige ukrainische Fahrer und dessen Passagiere kontrolliert, so Bundespolizei-Sprecher Michael Engler. Auf Nachfrage erklärte der Fahrer, dass er mit seinem Großraumtaxi von der Gruppe für dessen Transfer von Frankreich in die Ukraine gechartert worden sei.

Ersten Erkenntnissen nach hatten sich die Frau und die Männer seit Anfang August beziehungsweise Anfang September im westlichen Nachbarland aufgehalten - und das laut Bundespolizei "keinesfalls als Touristen". Später lehnten dann französische Behörden ihre Asylanträge ab.

Daraufhin traten alle gemeinsam die Rückreise ins Heimatland an. Was die Rückkehrer dabei nicht beachtet hatten war, dass sie für eine erneute Einreise nach Deutschland ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigt hätten. So aber wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erstattet. Der Reisegruppe werde nun eine Frist gesetzt, bis zu der sie aus Deutschland ausreisen muss, so Engler.

Ein erster Verdacht gegen den Taxifahrer, wonach es sich bei dem jungen Mann um einen Schleuser gehandelt haben könnte, habe sich kurz nach der Kontrolle entkräftet. (SZ)

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