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Straftäter geschnappt – Von der Autobahn ins Gefängnis

Zuerst erwischten Polizisten am Rastplatz Wiesaer Forst einen Mann, der einiges auf dem Kerbholz hatte. Dann fanden sie illegale Einwanderer in einem Bus.

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Symbolbild © Symbolfoto: dpa/Sven Hoppe

Bundespolizisten haben am Sonntag auf der A4 drei Verurteilte festgenommen. In allen drei Fällen führte der Weg die Straftäter direkt ins Gefängnis, teilt Bundespolizei-Sprecher Michael Engler mit.

Die Festnahme eines 44-jährigen Staatenlosen erfolgte am Nachmittag auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst. Dort hatten Bundespolizisten bei einer Überprüfung festgestellt, dass der in Lettland geborene Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Fahndungsnotiz hatte die Staatsanwaltschaft Stade Ende Juli veranlasst, nachdem sie einen Haftbefehl aufgrund einer offenen Geldstrafe ausgestellt hatte. Um dem Gefängnis zu entgehen, hätte der Mann 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wegen Urkundenfälschung, wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen müssen.

Stunden später, kurz nach 22 Uhr, lotsten die Fahnder schließlich einen aus Polen kommenden Reisebus an der Anschlussstelle Nieder Seifersdorf von der Autobahn. Für die 45-jährige Georgierin ging mit der anschließenden Kontrolle eine Reise nach Mannheim, für den 33-jährigen Georgier eine Reise nach Frankreich vorzeitig zu Ende.

Der Frau wurde zunächst vorgeworfen, unerlaubt eingereist zu sein. Dabei spielte ein zu langer Aufenthalt im Schengen-Raum vor ihrer Einreise nach Deutschland die entscheidende Rolle. Sie wäre laut Engler somit ohnehin nach Polen abgeschoben worden. Ausschlaggebend für ihre Festnahme war letztlich ein vier Monate alter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Zahlung von 900 Euro, angeordnet vom Amtsgericht Mannheim wegen unerlaubter Einreise, hätten sie vor dem ersatzweisen Freiheitsentzug bewahrt.

Obwohl der georgische Festgenommene bis zum November dieses Jahres ein Einreiseverbot für die Bundesrepublik hatte, war er dennoch nach Deutschland gekommen, beziehungsweise wollte über Deutschland an sein Ziel gelangen. Abgesehen von dieser unerlaubten Einreise fahndete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm. Gegenüber der Justizkasse hatte dieser nämlich noch 1.380,00 Euro Geldstrafe offen. Die Geldstrafe war laut Bundespolizei-Sprecher im Mai 2019 wegen Diebstahls angeordnet worden. (SZ)