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Görlitz: Neue Corona-Regeln in Kliniken

In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucher. Die Inzidenz im Kreis Görlitz ist weiter gestiegen.

Von Susanne Sodan
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Ab Oktober gilt eine Testpflicht zum Beispiel bei Besuchen in Kliniken, Pflegeheimen, in Asyleinrichtungen und Gefängnissen.
Ab Oktober gilt eine Testpflicht zum Beispiel bei Besuchen in Kliniken, Pflegeheimen, in Asyleinrichtungen und Gefängnissen. © André Schulze (Symbolbild)

Ab 1. Oktober gilt laut der Sächsischen Corona-Schutzverordnung eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. In verschiedenen Einrichtungen, darunter Kliniken und Pflegeeinrichtungen, gilt außerdem die Testpflicht. Darauf weist Victor Franke von der Diakonissenanstalt Dresden, zu der das Emmaus-Krankenhaus gehört, hin. "Besucher und Besucherinnen erhalten ab Oktober nur mit einem tagesaktuellen Test Zutritt zum Krankenhaus", erklärt er.

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