Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dürfte es solche Gerichtsfälle nach dem Bundesbetäubungsmittelgesetz bald nicht mehr geben: Ein Görlitzer muss sich wegen der unerlaubten Einfuhr und des Handelns mit Marihuana vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Das Bundeskabinett hatte kürzlich beschlossen, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, nachdem Cannabis (auch Marihuana genannt) und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein könnte. Abgesehen davon, dass es die Droge dann ganz legal zu kaufen gäbe und die Pflanze auch privat angebaut werden dürfte: Wenn Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, kann man beim Verstoß gegen die dann geltenden Vorschriften auch nicht mehr über das Betäubungsmittelgesetz bestraft werden.
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