Görlitz
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2.466 Kinder wollen in die erste Klasse

Sie alle werden derzeit zur Schuluntersuchung im Landkreis Görlitz eingeladen - trotz Corona.

Von Daniela Pfeiffer
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2.466 Kinder wollen im Landkreis Görlitz Anfang September die Zuckertüte in den Händen halten.
2.466 Kinder wollen im Landkreis Görlitz Anfang September die Zuckertüte in den Händen halten. © Eric Weser

Der Landkreis führt aktuell wieder die Schulaufnahmeuntersuchungen durch. Sie werden noch bis Ende Mai andauern. Immerhin gilt es, 2.466 Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 anzusehen. Wie der Landkreis mitteilt, zählen dazu auch 666 Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden waren und auch vorzeitige Schulanfänger.

Die Untersuchungen finden wie bereits in den vergangenen Jahren in den Gesundheitsämtern in den Außenstellen des Landratsamtes statt. Coronabedingt werden dazu das Kind und ein Sorgeberechtigter schriftlich eingeladen. Ein vorheriger Schnelltest ist nicht notwendig. Die Anwesenden dürfen allerdings keine coronatypischen Symptome aufweisen, sollten also fieber- und infektfrei sein. Bei nur leichtem Schnupfen oder Husten ohne allgemeines Krankheitsgefühl sei die Untersuchung möglich. Mund-Nasen-Bedeckung ist für die erwachsenen Personen während der gesamten Zeit Pflicht, die Kinder müssen die Maske während der Untersuchung nicht tragen. „Familien werden zeitlich so bestellt, dass kaum oder keine Kontakte zu anderen Familien im Amt möglich sind“, sagt zudem Franziska Glaubitz vom Landratsamt.

Bei den Schuluntersuchungen werden standardisierte Testverfahren angewendet und es findet eine körperliche Untersuchung des Kindes einschließlich Seh- und Hörtest statt. Zum Schluss werden die Befunde des Kindes mit dem Sorgeberechtigten besprochen und ein Ergebnisbogen erstellt – eine Kopie davon bekommt die Schule. Auf diesem Ergebnisbogen kann der Arzt Bedenken zur Schulaufnahme des Kindes äußern. Manchem wird Beratung empfohlen, oder eine Empfehlung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ausgesprochen. Letztlich entscheidet der Leiter der Grundschule, ob ein Kind altersgerecht eingeschult wird.

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