In dem Görlitzer Vergewaltigungsprozess, der Anfang März wegen des Fehlens des einen syrischen Angeklagten geplatzt war, endete das abgetrennte Verfahren gegen den zweiten Mann aus Syrien in einem weiteren Fall jetzt mit einem Freispruch. In diesem Fall hatten am Ende der Beweisaufnahme sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger den Freispruch beantragt. Das Landgericht unter Vorsitz von Theo Dahm entsprechend geurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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