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Müssen Fitnessstudios Beiträge zurückgeben?

Laut BGH-Urteil sollen Mitgliedsbeiträge aus den Corona-Lockdowns zurückgezahlt werden. Doch in Görlitz und Niesky haben sie gar nichts abgebucht.

Von Ingo Kramer
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Michael Walter, Inhaber des „Bodyfitness & Gesundheitsclub“, steht in seinem Studio bei Marktkauf in Görlitz. Die zwei Corona-Jahre waren für ihn eine harte Zeit. Aber zu viel Geld von seinen Mitgliedern abgebucht hat er trotzdem nicht.
Michael Walter, Inhaber des „Bodyfitness & Gesundheitsclub“, steht in seinem Studio bei Marktkauf in Görlitz. Die zwei Corona-Jahre waren für ihn eine harte Zeit. Aber zu viel Geld von seinen Mitgliedern abgebucht hat er trotzdem nicht. © Martin Schneider

Für Bodyfit-Inhaber Michael Walter ist die Sache schon lange geklärt. Das Geld, das er seinen Kunden während des ersten Corona-Lockdowns Anfang 2020 abgebucht hat, hat er längst weitgehend zurückgezahlt. Und in den späteren Lockdowns hat der Chef des Fitnessstudios im Görlitzer Neißepark, direkt neben Marktkauf gelegen, nichts mehr abgebucht.

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