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Wieder kein Feuerwerk an der Görlitzer Altstadtbrücke

OB Ursu hat den Erlass einer Polizeiverordnung für Silvester unterschrieben. Ob am Tierpark geböllert werden darf, steht aber noch nicht fest.

Von Ingo Kramer
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Das Bild stammt aus der Silvesternacht 2015/2016. Damals waren Feuerwerke an der Görlitzer Altstadtbrücke noch erlaubt.
Das Bild stammt aus der Silvesternacht 2015/2016. Damals waren Feuerwerke an der Görlitzer Altstadtbrücke noch erlaubt. © Archivfoto: Pawel Sosnowski

Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU) hat am Donnerstag den Erlass einer Polizeiverordnung unterschrieben. Darin ist festgelegt, dass in der Silvesternacht auch in diesem Jahr das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen auf der deutschen Seite der Altstadtbrücke verboten ist. Das betrifft nicht nur die Brücke selbst, sondern auch das komplette Umfeld, Teile von Neiß-, Ufer- und Hotherstraße sowie den Berg hinauf bis zur Peterskirche. Darüber informierte er im Stadtrat.

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