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Freude in Görlitz: Schiffbarkeit für Berzdorfer See wird erklärt

Die Landesdirektion trifft damit Aussagen zur Schiffbarkeit und wann der See genutzt werden kann.

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Ein Meilenstein für den Berzdorfer See: Jetzt wird die Schiffbarkeit erklärt.
Ein Meilenstein für den Berzdorfer See: Jetzt wird die Schiffbarkeit erklärt. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die für die künftige Nutzung des Berzdorfer Sees wichtig sind. Darin wird festgestellt, dass Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees für die Nutzung per Schifffahrt fertiggestellt sind und in dem festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts der Berzdorfer See mit Wasserfahrzeugen befahren werden kann. Außerdem legt die Landesdirektion auch die Nutzungszeiten für den See fest. Der See wird künftig, wie bisher auch, zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeden Jahres und während dieser Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, genutzt werden können. Diese „Schiffbarkeit“ soll zum 12. September 2022 wirksam werden. Das teilt Juliane Zachmann von der Stadtverwaltung Görlitz mit.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Entwicklung des Sees nun einen großen Schritt vorankommen. Wir werden die Unterlagen in den kommenden Tagen bewerten und die nächsten Schritte festlegen“, so der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu zu der Entscheidung der Landesdirektion Dresden.