Für Christine Müller war es selbstverständlich, dass sie ihre defekte Waschmaschine mitgeben kann, wenn der Händler ihres Vertrauens das neue Gerät liefert. So passierte das auch. Doch wie verhält es sich mit der Rückgabe anderer Elektroaltgeräte - beispielsweise mit einem Föhn oder einem Toaster?
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