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Neue Mietgrenzen für Hartz-IV-Empfänger

Der Landkreis Görlitz hat die Kosten für Unterkünfte von Zittau bis Weißwasser angepasst. Dabei gibt's auch ein Süd-Nord-Gefälle.

Von Thomas Christmann
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Symbolbild © Dieter Assmann/dpa

Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Februar 2021 die Werte für die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger angepasst. "Sie sind überwiegend gestiegen", teilt Sprecherin Julia Bjar mit. Die Mieten im Landkreis würden jedoch insgesamt weiter auf einem niedrigen Preisniveau liegen.

In die Ermittlung sind neben diesen auch die Wohnungsangebote eingeflossen, die für jedermann im Rahmen von Recherchen grundsätzlich zugänglich sind. "Insoweit spiegeln die Daten die Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes wider", so die Sprecherin.

Im zweijährigen Turnus prüft der Landkreis die Werte, die den örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Und er überprüft, ob Wohnungen in den einzelnen Segmenten verfügbar sind.

Das Sozialgericht Dresden hatte im Jahr 2020 in mehreren Entscheidungen die der Ermittlung der Werte zugrunde liegende Methode bestätigt. Die nunmehr geltende Verwaltungsvorschrift kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.

Welche Mietobergrenzen jetzt gelten:

© Screenshot

Welche Mietobergrenzen bisher galten:

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