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Wohngeld: Geld künftig vom Amt übers Internet

Der Landkreis Görlitz hat das Online-Verfahren für Sachsen getestet. Nun ist es für alle freigeschaltet.

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Symbolbild © Christin Klose/dpa Themendienst

Im Landkreis Görlitz starten am Mittwoch die digitalen Wohngeldverfahren. Ab sofort können Antragsberechtigte ihren Erstantrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen, teilt die Sächsische Staatskanzlei mit. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen, etwa der Mietvertrag und Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, braucht jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Das ist unter https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt und kann künftig auch für andere Online-Verfahren genutzt werden.

Die bisherige Papiervariante des Wohngeldantrages wurde vollständig überarbeitet und als Online-Antrag neu erstellt. Dieser ist übersichtlicher gegliedert und fragt beim Antragsteller wie bei einem Interview nur die tatsächlich für die Antragsbearbeitung notwendigen Daten ab. Im Laufe des Jahres sollen auch andere Antragsvarianten zum Beispiel der Antrag auf Lastenzuschuss oder Anträge auf Erhöhung, Änderung sowie Weiterleistung online verfügbar sein.

Bei der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeitete die für digitale Verwaltung zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) eng zusammen. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren.

"Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet", so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. "Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen." Das sei zeitgemäß, denn es beschleunige das Bearbeiten und helfe, Fehler zu vermeiden. Thomas Popp, der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei, ergänzt: "Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt das die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird."

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