SZ + Update Görlitz
Merken

Kreis Görlitz: Hexenbrennen fällt aus

Schuld ist die hohe Inzidenz bei den Corona-Zahlen. Im privaten Rahmen geht aber etwas mehr - nur nicht in der Stadt Görlitz.

Von Daniela Pfeiffer
 3 Min.
Teilen
Folgen
Das Hexenfeuer am Görlitzer Rosenhof vor einigen Jahren.
Das Hexenfeuer am Görlitzer Rosenhof vor einigen Jahren. © Nikolai Schmidt

In der Stadt Görlitz sind am 30. April überhaupt keine Feuer erlaubt, wie die Stadtverwaltung auf SZ-Nachfrage bestätigt. Der Landkreis hatte in dieser Woche mitgeteilt, dass zwar die großen Hexenfeuer verboten werden, im Privaten aber unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen ein Feuer erlaubt ist - sofern es die jeweilige Kommune genehmigt. Und das tut die Stadt Görlitz nicht. Nicht einmal die Feuerschale darf entzündet werden.

Begründung: In den Bescheiden zum „Abbrennen offener Feuer“ ist ohnehin jedes Jahr der 30. April ausgenommen, da an diesem Tag die traditionellen Hexenfeuer stattfinden. Daher ist, nach Rücksprache mit den Feuerwehren, das Abbrennen jeglicher anderer offenen Feuer an diesem Tag untersagt, heißt es in einem Schreiben aus dem Ordnungsamt an einen Görlitzer, der um Genehmigung gebeten hatte.

Obwohl die Hexenfeuer dieses Jahr wieder coronabedingt nicht stattfinden, bleibe das Verbot jeglicher anderer Feuer bestehen. „Würde das Verbot aufgehoben werden, würde die Anzahl der privaten Feuer an diesem einem Tag zu stark überhandnehmen“, so die Befürchtung.

Gartenabfälle in die Biotonne

Mit dem generellen Hexenfeuer-Verbot war Bautzen vorangegangen, auch der Görlitzer Landrat Bernd Lange hatte es vor einer Woche schon angedeutet, was jetzt amtlich ist.

Zum zweiten Mal in Folge kann es wegen Corona keine großen Hexenfeuer-Veranstaltungen geben. Wie der Landkreis mitteilt, sei aber zumindest das Abbrennen von privaten Hexenfeuern ausschließlich auf dem eigenen Grundstück und im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Das heißt: Maximal eine Person, die nicht zum eigenen Haushalt zählt, dürfte dazukommen. Je nach örtlichen Regeln braucht es auch die Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Wer nun aber kein Feuer machen kann und will und sich fragt, wo er seine Gartenabfälle und den Baumverschnitt hinbringen kann - all die Sachen also, die klassisch auf dem Hexenhaufen landen - dem bleibt der eigene Komposthaufen oder die Biotonne. Hier kann der Verschnitt laut Regiebetrieb Abfallwirtschaft hinein, sofern es sich um feinen Grün- oder Heckenschnitt handelt. Falls die Biotonne nicht ausreicht, können zugebundene Gartenabfallsäcke mit einem Volumen von 120 Litern und einem Preis von 3,12 Euro neben der Biotonne bereitgestellt werden.

Große, grobe Materialien wie Baumschnitt, ausgegrabene Wurzeln und auch alle anderen Gartenabfälle können bei diversen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Der Preis für die Entsorgung ist immer abhängig von der Beschaffenheit der Struktur. Zum Beispiel kostet die Beseitigung von feinem Rasen und Laub bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH (NEG) etwa 35 Euro pro Tonne. Grober Strauch- oder Baumschnitt wird für ca. 60 Euro pro Tonne abgenommen.

Grundsätzlich gilt: Weder ein Traditionsfeuer noch ein Feuer im eigenen Garten darf zur Abfallbeseitigung genutzt werden, so der Landkreis. Ebenso wenig gehören Grün- und Gartenabfälle in die Natur, also in den Wald oder auf die Wiesen.

Mehr Nachrichten aus Görlitz lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Niesky lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Löbau und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Zittau und Umland lesen Sie hier.