Görlitz
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Kirchgemeinden nur noch mit 300 Mitgliedern eigenständig

In der schlesischen Oberlausitz greift demnächst auch ein Gesetz, das die Landeskirche in Berlin am Wochenende beschloss. Aber es gibt Ausnahmen.

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Symbolfoto
Symbolfoto © Steffen Unger

In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist die Selbstständigkeit von Gemeinden künftig an eine Mindestgröße gebunden. Sie beträgt 300 Gemeindemitglieder. Das beschloss am Sonnabend die Landessynode der Kirche nach eingehender Diskussion.

Allerdings kann es Ausnahmen geben. Sie muss aber das Konsistorium, also die kirchenleitende Behörde in Berlin, genehmigen. Den Antrag auf Ausnahmen kann der Kreiskirchenrat stellen. Das war eine Änderung, die auf der Synode angenommen wurde. Der gesamte Beschluss war am Wochenende noch nicht auf der Internetseite der Landeskirche veröffentlicht worden.

Von dem Mindestmitgliederzahlgesetz betroffen sind 600 der 1.100 Gemeinden in der Landeskirche. Allein im Kirchenkreis schlesische Oberlausitz, der von Ruhland bis Görlitz reicht, sind es 20 von 60 Gemeinden. Im Vorfeld hatte es heftigen Protest gegen die Absicht der Landeskirche gegeben.

Die Initiative "Kirche im Dorf lassen" hat Widerstand angekündigt und will notfalls
klagen. Sie fürchtet, ohne Eigenständigkeit gebe es weniger
Engagement in den Gemeinden vor Ort. Zudem bestehe die Gefahr, dass
Kirchen in kleinen Dörfern letztlich aufgegeben würden.

Die Kirchenleitung hält dagegen, dass Kleingemeinden mit den Fusionen entlastet würden, zum Beispiel von der Verwaltungsarbeit. Somit hätten sie mehr Zeit für
Glaubensfragen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. (SZ)