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Krankenkasse erstattet Fahrtkosten zur Impfung

Wer in seiner Mobilität stark eingeschränkt ist, kann in Sachsen mit der Übernahme des Fahrtgeldes rechnen - unter bestimmten Voraussetzungen.

Von Gabriela Lachnit
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Symbolbild.
Symbolbild. © Symbolbild: Claudia Hübschmann

Fahrtkosten zu Corona-Impfzentren werden von der IKK classic für bestimmte Personengruppen übernommen beziehungsweise erstattet. Darauf verweist die Krankenkasse und setzt damit eine entsprechende Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen um.

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