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Die schweren Folgen eines Bühnensturzes

Nach einem Unfall vor über vier Jahren fordert die Unfallkasse vor Gericht eine sechsstellige Summe vom Theater wegen grober Fahrlässigkeit.

Von Frank Thümmler
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So schwebte die abgestürzte Tänzerin als Qualle im Tanzstück "Die kleine Meerjungfrau" über die Bühne.
So schwebte die abgestürzte Tänzerin als Qualle im Tanzstück "Die kleine Meerjungfrau" über die Bühne. ©  Archiv/Pawel Sosnowski

Diesen Tanzabend im November 2016 werden Marko E. Weigert, Ballettdirektor des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz, und Chefchoreograf Dan Pelleg nie vergessen. Bei der Gastspielpremiere des Tanzstücks "Die kleine Meerjungfrau" im Deutsch-Sorbischen Volkstheater Bautzen kam es zu einem folgenreichen Unfall. Als in einer Szene kurz vor der Pause Tänzerinnen des Balletts an Seilen über die Bühne schwebten, löste sich ein Seil. Eine Tänzerin stürzte aus etwa drei Metern Höhe ab. Ein Knoten, der zur Verlängerung eines synthetischen Seils diente, hatte sich gelöst. Die Tänzerin erlitt eine Sprunggelenksfraktur und Bänderrisse. Sie musste mehrfach operiert werden, absolvierte mehrere Rehabilitationen und erlitt, so steht es in der Klageschrift, auch eine posttraumatische Störung. Den Beruf der Tänzerin musste sie demnach aufgeben. Sie absolviert nach einem abgebrochenen ersten Versuch derzeit eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich.

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