Darf ich jetzt noch Tischfeuerwerk kaufen?

Bisher war einkaufen in den Nachbarkreisen Spree-Neiße und Bautzen möglich? Jetzt ist von einer 15-Kilometer Regelung die Rede. Was gilt?
Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Einkäufe für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie für sonstige Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs, der Unterkunft oder des Arbeitsplatzes triftige Gründe zum Verlassen der Unterkunft im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen, teilt der Kreis mit. Es gilt also die 15-Kilometer-Regelung.
Dürfen Frisöre bis Mittwoch noch öffnen?
Frisöre dürfen unter den
jetzt noch geltenden Vorschriften bis einschließlich Dienstag öffnen. Der
Freistaat Sachsen hat eine weitere Nachschärfung der Sächsischen
Corona-Schutz-Verordnung mit Blick auf die gestern gefassten
Bund-Länder-Beschlüsse angekündigt. Diese gilt es zunächst abzuwarten, teilt das Landratsamt mit.
Wie sollen sich Kirchen in der Corona-Krise verhalten? Wird die Christnacht erlaubt?
Antwort des Landkreises: Die Kirchen haben in eigener Verantwortung Regelungen zu treffen, unter Beachtung der allgemeinen Hygienebestimmungen. Das sagt die Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung.
Der Verkauf von Feuerwerk wird verboten. Tischfeuerwerk gibt es jetzt schon in Supermärkten. Darf es weiter verkauft werden?
Nein, es handelt sich
dabei um keinen Artikel des täglichen Bedarfs oder der Grundversorgung, so das Landratsamt Görlitz.
Dürfen Märkte wie Thomas Philipps oder Hornbach weiter komplett öffnen, weil sie Lebensmittel, Tiernahrung oder Weihnachtsbäume anbieten? Oder bezieht sich die Öffnung nur auf die speziellen Abteilungen?
Die Öffnung bezieht sich lediglich auf spezielle Abteilungen, so der Kreis.
Reisen ist nicht verboten, aber es wird dringend empfohlen, es nicht zu tun. Bleiben dann auch die Regelungen für Hotels, Pensionen für den 24. bis 26. Dezember, dürfen sie in dem Zeitraum öffnen?
Nach der jetzt gültigen Corona-Schutz-Verordnung sind für die Zeit von 23. bis 27. Dezember Lockerungen im Rahmen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geregelt, teilt das Landratsamt mit. Auch hier gelte es jedoch, die Nachschärfung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Hinblick auf die gestern gefassten Bund-Länder-Beschlüsse abzuwarten. Die überarbeitete Verordnung des Freistaates werde sicherlich konkrete Regelungen enthalten.
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