SZ + Görlitz
Merken

Anzeige gegen Ordner bei "Montagsdemo" in Görlitz

Als stets friedlich bezeichnen sich die Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen. Am gestrigen Montag ergingen zwei Anzeigen, eine wegen einer Waffe.

Von Susanne Sodan
 2 Min.
Teilen
Folgen
Das Bild stammt aus den Hochzeiten der Corona-Demos. Es gibt zwar kaum noch Corona-Schutzmaßnahmen, einige Demos gibt es aber noch immer.
Das Bild stammt aus den Hochzeiten der Corona-Demos. Es gibt zwar kaum noch Corona-Schutzmaßnahmen, einige Demos gibt es aber noch immer. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

An der "Montagsdemo" gegen Corona-Maßnahmen in Görlitz diese Woche nahmen laut Polizeiangaben rund 300 Personen teil. Zu einem Zwischenfall kam es diesmal gegen 20 Uhr.

Nachdem die Kundgebung beendet war, zogen die Protestler, etwas über 200 nach SZ-Angaben, wieder in einem Aufzug durch die Stadt. Bei diesem Aufzug stellten Polizisten bei einem der Ordner ein Holster fest, das an seinem Hosengürtel befestigt war, schildert Kai Siebenäuger, Sprecher der Polizeidirektion Görlitz. "In diesem Holster befand sich ein Einhandmesser."

Es wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen den 57-jährigen Mann gefertigt. Artikel 28 des Versammlungsgesetzes besagt, dass es ohne behördliche Ermächtigung verboten ist, bei öffentlichen Versammlungen Waffen oder sonstige Gegenstände mit sich zu führen, die zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind. "Das Einhandmesser wurde sichergestellt und der Ordner aus der Versammlung ausgeschlossen", schildert Kai Siebenäuger.

Anzeige auch gegen Versammlungsleiter

Die Montagsdemos in Görlitz werden von Frank Liske angemeldet. Ihm als Versammlungsleiter sei nach der Versammlung mitgeteilt worden, dass er einen Ordner einsetzte, der ein Messer mit sich führte. Auch das ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Versammlungsleiter müssen sicherstellen, dass sich ihre Ordner an die Regelungen halten. Auch gegen ihn wurde Anzeige erstattet. In beiden Fällen können Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen werden.