Görlitz: Landkreis-Klage wird noch geprüft

Anfang Juli vergangenen Jahres stellte der Kreistag Görlitz dem Freistaat ein Ultimatum: Neun Millionen Euro forderte der Kreis, um seinen Haushalt einigermaßen auszugleichen. Komme das Geld nicht, so hieß es schon damals, würde der Kreis mit einer Klage vor Gericht ziehen. Genau so kam es.
Der Kreistag beschloss einstimmig mit 64 Stimmen, „wegen unzureichender finanzieller Ausstattung gegen den Freistaat Sachsen“ zu klagen und vor allem „gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz den Verfassungsgerichtshof“ anzurufen. Was wurde aus der Klage, liegt sie dem Freistaat inzwischen vor? Noch nicht, wie es auf eine SZ-Nachfrage aus dem Landratsamt heißt.
Der Landkreis Görlitz befinde sich im Gespräch mit einem auf Finanzausgleichsfragen spezialisierten Professor zur Vorbereitung der Klage, so die Behörde. Und: Weitere Entscheidungen seien frühestens Ende Februar zu erwarten. Weitergehende Informationen gebe es dazu derzeit nicht.
Schnelle Hilfe allerdings wird der Landkreis durch den Gang vors Verfassungsgericht nicht bekommen. Das weiß auch die Landratssamtspitze. Sie rechnet mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren.