Kreis Görlitz: Keine Nachsicht mit Maskenverweigerern

Amtsrichter in Görlitz und Zittau haben in den vergangenen Wochen reihenweise Verfahren gegen Maskenverweigerer eingestellt. Die sollten eine Ordnungswidrigkeit bezahlen, legten Einspruch ein, kamen daher vor Gericht und hatten in etlichen Fällen Erfolg. Es handelt sich um Fälle aus der frühen Zeit bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bei Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen.
Kreis nimmt Bußgeldbescheide nicht zurück
Am Amtsgericht Görlitz wurden "formale Bedenken" dafür angeführt, dass die Bußgelder nicht gezahlt werden müssen. Die wiederum sind auf eine Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichtes zurückzuführen. Das hatte ein Urteil über drei Corona-Schutzverordnungen der Regierung aus dem Frühjahr und Sommer 2020 getroffen und dabei eine Verordnung aus dem Frühjahr für komplett nichtig und zwei Verordnungen aus dem Sommer für teilweise nichtig erklärt. Die Verordnung galt auch in Sachsen. Inzwischen gibt es neue, wasserdichte.
Das Ordnungsamt im Landratsamt Görlitz sieht jedenfalls keinen Grund, nicht weiter an den frühen Verfahren festzuhalten. "Auch mit Blick auf die Einzelentscheidungen der Amtsrichter" sehe das Amt keine Veranlassung, Bußgeldbescheide zurückzunehmen, die noch nicht rechtskräftig sind, sondern warte "entsprechende finale Entscheidungen der Gerichtsbarkeit ab". Weitere Bußgeldbescheide für den fraglichen Zeitraum seien ja rechtskräftig geworden, heißt es aus dem Landratsamt.
Ob, beziehungsweise wie viele weitere Bußgeldverfahren aus dem "fraglichen Zeitraum" noch anstehen, konnte die Behörde nicht sagen. Das Amtsgericht Görlitz sagte der SZ bereits, dass es noch mehrere seien. Die Kosten für die Verfahren, die bisher eingestellt wurden, trägt die Staatskasse, also der Steuerzahler.
Viele Maskenverstöße auf Corona-Demos
Zahlreiche Bußgeldverfahren stammten von Verstößen gegen die Maskenpflicht bei Anti-Corona-Demos. Masken sind dort höchst selten zu sehen. Dann müssen die Demonstranten aber zumindest ein Attest, das sie von der Maskenpflicht befreit vorweisen, erklärt Falk Werner Orgus, Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes des Kreises. "Die Gerichte haben ja nun festgestellt, dass die Atteste nicht qualifiziert sein müssen." Heißt, es muss keine genaue Diagnose dargelegt sein, weshalb die betreffende Person keine Maske tragen muss.
Orgus sieht das zwiegespalten. Auf der einen Seite zeigen die Urteile, dass der Rechtsstaat funktioniere. "Die Urteile haben eben auch handwerkliche Schwachstellen in den Corona-Verordnungen aufgezeigt." Er geht davon aus, dass spätere, nachgebesserte Verordnungen nun rechtssicher sind.
Ordnungsamts-Chef sieht Urteile zwiespältig
Die andere Seite: Mitunter sei bei ihm der Eindruck aufgekommen, dass manche Amtsrichter Gefallen daran gefunden haben, Recht zu setzen, "wie sie es vielleicht aus der angloamerikanischen Rechtspraxis kennen. Dass also Einzelfallentscheidungen zur Allgemeinheit erhoben werden", erklärt Orgus. "Das hält uns jetzt nicht ab, trotzdem regelmäßig Stichprobenkontrollen auf den Montagsdemos durchzuführen."