Seit 1. September kann es teuer werden, wenn man – dort, wo es gefordert ist – ohne Maske erwischt wird. Also zum Beispiel in Geschäften. 60 Euro können für Maskenmuffel fällig werden. Doch wer kontrolliert das? Können die Städte und Gemeinden mit ihrem Personal dem nachgehen und Bußgelder erheben? Zuständig ist der Landkreis, die Bußgeldbescheide werden von der Kreisbehörde ausgestellt.
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