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Gericht: Landkreis bei Mietzuschuss im Recht

Das dafür ausschlaggebende Papier wurde jetzt in zwei Streitfällen für schlüssig erklärt. Damit bleibt es bei der Höhe der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger.

Von Frank-Uwe Michel
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Die Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sind nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichtes im Landkreis Görlitz rechtens. Das wurde jetzt in zwei Fällen festgestellt, die die Stadt Görlitz betrafen.
Die Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sind nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichtes im Landkreis Görlitz rechtens. Das wurde jetzt in zwei Fällen festgestellt, die die Stadt Görlitz betrafen. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Nach einer Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichtes hat der Landkreis Görlitz bei der Festlegung von Mietzuschüssen für Hartz-IV-Empfänger im Jahre 2015 richtig gehandelt. Verhandelt wurden jetzt zwei Fälle, bei denen es um die Angemessenheit von Wohnraum in Görlitz ging. Dabei war kritisiert worden, dass der Landkreis die Unterkunftskosten damals auf der Grundlage eines nicht schlüssigen Konzeptes bemessen hatte. Das Landessozialgericht stellte nun die Rechtmäßigkeit des Konzeptes fest. Die Gründe für das Urteil liegen bisher noch nicht vor.

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