Nach einer Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichtes hat der Landkreis Görlitz bei der Festlegung von Mietzuschüssen für Hartz-IV-Empfänger im Jahre 2015 richtig gehandelt. Verhandelt wurden jetzt zwei Fälle, bei denen es um die Angemessenheit von Wohnraum in Görlitz ging. Dabei war kritisiert worden, dass der Landkreis die Unterkunftskosten damals auf der Grundlage eines nicht schlüssigen Konzeptes bemessen hatte. Das Landessozialgericht stellte nun die Rechtmäßigkeit des Konzeptes fest. Die Gründe für das Urteil liegen bisher noch nicht vor.
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