Görlitz
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Polizei fasst rücksichtslosen Raser

Der Mann war mit 190 Stundenkilometern unterwegs - und noch weitere Verkehrsdelikte beschäftigen die Polizei.

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© Archiv/Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)

Sachbeschädigung an Firmengebäude

Am Neujahrsmorgen stellte der Objektverantwortliche für ein leer stehendes Firmengebäude in der Görlitzer Karl-Eichler-Straße fest, dass unbekannte Täter eine Fensterscheibe zerstört hatten. Außerdem wurde eine zur Einbruchs-Sicherung angebrachte Holzplatte entfernt. Das so entstandene Schlupfloch nutzten die Tatverdächtigen, um in das Gebäude zu gelangen. Der dabei entstandene Sachschaden beträgt nach Angaben der Polizei etwa 500 Euro.

Stationärer Blitzer beschädigt

Ein aufmerksamer Bürger stellte in den Mittagsstunden des Neujahrstages fest, dass ein stationärer Blitzer in der Straße der Einheit in Kodersdorf beschädigt war. Durch die Täter wurde mit einem unbekannten Gegenstand die Scheibe am Gehäuse des Blitzers eingeworfen. Dabei entstand laut Polizei Sachschaden in Höhe von rund 100 Euro.

Verbotene Fahrübungen

Durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeirevieres Weißwasser wurden unerlaubte Fahrübungen auf dem Parkplatz Eiland in Bad Muskau unterbunden. Die Beamten stellten vor Ort eine 17-jährige Deutsche fest, welche mit der Halterin eines Pkw Peugeot auf dem öffentlichen Parkplatz erste Fahrversuche absolvierte. Da die junge Frau noch keine Fahrschulprüfung absolviert hatte, erwartet sie nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die selbsternannte 47-jährige deutsche Fahrlehrerin muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen, da sie als Halterin des Fahrzeuges die Fahrt zuließ.

Raser gestellt

Samstagnacht fiel einer Polizeistreife am Ortsausgang Weißwasser ein rasant fahrender Pkw Suzuki ins Auge. Der 39-jährige Fahrer reagierte zunächst nicht auf das Anhaltesignal und raste die B156 mit zum Teil über 190 km/h (bei erlaubten 100 km/h) in Richtung Boxberg. Nach etwa zwei Kilometern stoppte er sein Fahrzeug. Bei der Kontrolle beleidigte der Fahrzeugführer die Polizisten und zeigte sich uneinsichtig. Der Deutsche muss sich nun neben der saftigen Bußgeldanzeige wegen Beleidung gegen Polizeibeamte vor Gericht verantworten.

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