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Reichenbach: Hundesteuer auch für den toten Hund?

In Reichenbach wurde jetzt eine Satzung geändert. Die spart Aufwand und Kosten in der Verwaltung. Und erzieht Hundebesitzer. So ist der Plan.

Von Constanze Junghanß
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Reichenbacher Hundebesitzer werden demnächst auch zur Kasse gebeten, wenn sie vergessen, ihren Hund abzumelden.
Reichenbacher Hundebesitzer werden demnächst auch zur Kasse gebeten, wenn sie vergessen, ihren Hund abzumelden. © Eszter Hornyai/Pixabay

Wer in Reichenbach als Hundebesitzer vergisst, seinen Vierbeiner nach dessen Tod oder bei einem Umzug abzumelden, muss künftig weiter Hundesteuer zahlen. Dazu und zu einer erneuten Änderung der Hundesteuersatzung gab es im Januar einen Stadtratsbeschluss. Im Oktober 2021 erhöhte Reichenbach die Hundesteuern von 36 Euro auf 52 Euro. Im Zuge dessen stellte die Verwaltung mehrfach fest, dass sich die Abmeldepflicht im Fall eines Falles noch nicht so richtig herumgesprochen hatte. Für das Rathaus kommt es deshalb zu einem erhöhten Arbeitsaufwand. Die Rückrechnungen seien aufwendig, wurde der Stadtrat informiert. Bisher bekamen die Halter das Geld wieder erstattet.

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