Polen kehrt in den Lockdown zurück

Immer höher steigen die Werte. Zum Beispiel die an den Görlitzer Tanksäulen. Zum Tanken oder Einkaufen nach Polen ohne Quarantäne nachher – darauf müssen die Görlitzer noch warten. Denn auch die Coronazahlen steigen beiderseits der Neiße. Die sächsische Landesregierung hat nun die Quarantäneverordnung geändert: Aus Tschechien dürfen seit gestern mehr Berufspendler die Grenze ohne Quarantänepflicht überqueren. An der Grenze zu Polen aber sieht es nach Verschärfungen aus. Im Nachbarland selbst gelten ab Sonnabend wieder verschärfte Regelungen - die meisten Lockerungen von Mitte Februar werden zurückgenommen.
IHK rechnet mit Polen als Hochinzidenzgebiet
Seit Oktober gilt Polen als Risikogebiet. Matthias Schwarzbach von der IHK in Zittau vermutet allerdings, dass das nicht mehr lange so bleiben wird. „Wir nehmen an, dass Polen zum Hochinzidenzgebiet erklärt wird, wegen der deutlich steigenden Zahlen.“
Polen weist seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr bald zwei Millionen nachgewiesener Fälle auf. Nachdem die Zahlen im Januar gesunken waren, steigen sie seit Mitte Februar kontinuierlich an. An zwei Tagen der vorigen Wochen lagen die Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden bei über 21.000. Am Dienstag waren es 14.394. Ein Niveau auf dem sich Polen zuletzt Ende November bewegte. Vor allem die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bleibt hoch. Seit Beginn der Pandemie starben mit Stand vom Dienstag 47.578 Coronapatienten, innerhalb von 24 Stunden meldete Polen am Dienstag 372 Todesfälle.
Polen nimmt Lockerungen landesweit zurück
Nachdem am Mittwoch die Zahl der Neuinfektionen über 25.000 lag, zog die polnische Regierung eine Pressekonferenz, die eigentlich für Donnerstag angekündigt war, vor: Wie mehrere polnische Nachrichtenportale berichten, kündigte Gesundheitsminister Adam Niedzielski neue landesweite Beschränkungen an, die ab 20. März gelten sollen. „Leider kehren wir für die nächsten drei Wochen in den Fernlernmodus zurück“, teilt er demnach mit. Auch andere Lockerungen sollen landesweit rückgängig gemacht werden, so müssen etwa Museen, Kinos, Theater und Einkaufszentren mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien, Buchhandlungen und Baumärkten wieder schließen. Ebenso Hotels mit Ausnahmen bei Unterkünften für Geschäftsreisende.
Zu Maßnahmen, die den grenzüberschreitenden Verkehr in den Landkreis Görlitz betreffen würden, wurde laut IHK nichts gesagt, auch auf der polnischen Regierungswebsite finden sich dazu keine Veränderungen. Auch in Polen gelten Quarantäneregelungen, auch Ausnahmen, zum Beispiel für Personen mit negativem Testergebnis oder Personen die einen vollen Impfschutz vorweisen können.
Mitte Februar hatte die polnische Regierung Lockerungen bei den Coronamaßnahmen beschlossen. So konnten etwa Skigebiete, Museen, Kinos, Theater und Hotels mit begrenzter Gästezahl wieder öffnen. Nach zwei Wochen sollte entschieden werden, ob dies so bleibt oder nicht: Die Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie im Norden Polens war die erste, in der die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden mussten. Für das gesamte Land gilt seither eine Pflicht zur medizinischen Maske. Außerdem wurden die Kontrollen an den Grenzen zur Slowakei und Tschechien - vor allem aus Sorge vor den Virus-Mutationen - verschärft.
Was sich als schwierig herausstellt: Wie etwa das Polen-Journal mitteilt, wurden bis Mittwoch über 43.000 Personen stichprobenweise an südlichen Grenzen Polens kontrolliert, von denen 14.500 kein negatives Coronavirus-Testergebnis vorweisen konnten.
Polnische Risikogebiete näher an Sachsen
Auf die Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie folgten bei der Rücknahme der Lockerugnen die Woiwodschaft Pomorskie im Norden, die Kreise Mazowieckie, das ist der Großraum Warschau, und Lubuskie - der Nachbarkreis von Frankfurt/Oder, Cottbus und Weißwasser. Die vier Provinzen seien nach wie vor die am stärksten vom Coronavirus betroffenen, so Adam Niedzielski. Landesweit aber sei merkbar, dass die britische Coronavirus-Mutation dazu führt, dass die Anzahl neuer Fälle und Krankenhauspatienten signifikant zunehme. Aktuell sei die Bettenkapazität in den Krankenhäusern zu 72 Prozent ausgelastet. Daher sollen die aktuellen Verschärfungen landesweit gelten.
Wird Polen Hochinzidenzgebiet?
Ob und wie der Bund reagiert, ist ungewiss. Wie ein Land eingeordnet wird – Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virus-Varianten-Gebiet – liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die IHK vermutet aber, dass es Änderungen geben könnte. Nach der veränderten Quarantäneschutzverordnung Sachsens würde eine Einstufung als Hochinzidenzgebiet bedeuten, dass Berufspendler aus Polen zweimal wöchentlich einen Coronatest vorlegen müssen. So teilte das sächsische Sozialministerium mit: „Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können.“
Matthias Schwarzbach von der IHK: „Die gleiche Situation hatten wir bei den tschechischen Grenzpendlern bisher. Aber was wir vermeiden wollen, ist wieder so eine Schockstarre“, sagt Schwarzbach. „Deshalb weisen wir lieber jetzt darauf hin, dass zumindest die Möglichkeit im Raum steht.“
Diese Regeln gelten bislang
Solange Polen weiterhin als Risikogebiet gilt, ergeben sich mit der erneuerten Quarantäneschutzverordnung keine Änderungen, erklärt das Sozialministerium. Wer sich innerhalb der vergangenen zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat und nach Sachsen einreist, muss sich vorher elektronisch registrieren und sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die kann frühestens fünf Tage nach Einreise beendet werden, wenn die Person über ein negatives Testergebnis verfügt. Es gibt Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen, die aus triftigen sozialen, medizinischen oder beruflichen Gründen einreisen. So müssen etwa Berufspendler aus Polen seit Anfang des Jahres einmal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Laut der Meldungen der Polizei zu Kontrollen im Grenzgebiet scheint das bislang funktioniert zu haben. Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung stellen die Beamten zwar immer wieder fest, erforderliche Bescheinigungen wie den Negativ-Test schienen die meisten Berufspendler bislang dabei zu haben.
Fest stehen bereits Änderungen im sächsisch-tschechischen Grenzraum. Nach dem Muster von Bayern hat die sächsische Regierung am Mittwoch beschlossen, die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Varianten-Gebiet für Berufspendler zu erweitern. Die galten bisher nur für Mitarbeiter von systemrelevanten Unternehmen und Einrichtungen wie beispielsweise im Gesundheitswesen, Pflegedienst oder auch bei Wasser- und Energieversorgern.
"Konkret können künftig alle Beschäftigten ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind", erklärt das Sozialministerium. "Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen." Bedingung ist außerdem "die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise."
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