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Mörder aus Eritrea erhält keine lebenslange Freiheitsstrafe

Das Landgericht Görlitz entschied in einer Sache zugunsten des Angeklagten. Die Verteidigerin sieht keine ausreichenden Beweise für einen Mord.

Von Frank Thümmler
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Der Angeklagte verdeckt hier sein Gesicht. Im ganzen Verfahren sagte er dann kaum ein Wort, entschuldigte sich auch nicht für seine Tat.
Der Angeklagte verdeckt hier sein Gesicht. Im ganzen Verfahren sagte er dann kaum ein Wort, entschuldigte sich auch nicht für seine Tat. © Archivfoto: Danilo Dittrich

Das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Richter Theo Dahm hat einen jungen Mann aus Eritrea wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der bis zuletzt im Gericht schweigende Mann eine 24-jährige, attraktive Landsfrau am 5. Dezember 2020 zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes erst ermordete, um sich danach an ihr zu vergehen. Danach versuchte er, Spuren zu verwischen, plünderte das Opfer noch aus und hob Geld von ihrem Konto ab. Während Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny und das Gericht keine Zweifel am Tatablauf hatten, hielt die Verteidigerin, Josephine Bednarek aus Bautzen, den Tatnachweis für einen Mord für nicht erbracht und forderte eine wesentlich geringere Strafe: viereinhalb Jahre für eine Körperverletzung mit Todesfolge. Ihr Mandant hatte gegenüber den Ermittlern einvernehmlichen Sex mit dem Opfer eingeräumt.

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